Ein Spaziergang wurde für eine 31-Jährige aus dem Bezirk Urfahr-Umgebung zum Albtraum: Am Vormittag war sie in ihrem Heimatbezirk in Gallneukirchen mit ihrem erst sieben Monate alten Säugling unterwegs.
Plötzlich wurde die Mutter von einem Hund in den Oberschenkel gebissen. Besagtes Tier, laut Schilderung des Opfers etwa 30 Kilo schwer und mit schwarzem Fell, war ohne Leine unterwegs. Die Rasse ist noch unbekannt.
Die 31-Jährige wurde leicht verletzt und suchte eigenständig einen Arzt auf. Die Hundehalterin reagierte unerwartet – nach dem Biss wollte sie ihre persönlichen Daten nicht herausrücken und ging einfach davon.
Da die Besitzerin demnach weiterhin unbekannt ist, rufen die Behörden jetzt Zeugen auf, sich bei der Polizeiinspektion Gallneukirchen zu melden. Hinweise können unter der Telefonnummer 059 133-4330 abgegeben werden.
Brisant: Die unbekannte Frau führte noch einen zweiten Hund – ebenfalls ohne Leine mit sich. Nach dem neuen Hundehaltegesetz, das am 1. Dezember in Kraft trat, könnte es je nach Sachlage für die Frau arge Konsequenzen geben.
Es sieht nämlich eine Reihe von Verschärfungen: Auffällige Hunde – also jene, die aggressiv wurden oder jemanden verletzt haben – müssen an öffentlichen Orten Leine und Maulkorb tragen. Wer sich nicht an das neue Gesetz hält, muss unter Umständen tief in die Tasche greifen. Die Strafen reichen bis zu 7.000 Euro.