Österreich

Hund wegen Vorstrafe weg! "Bitte Zadic um Gnade"

Heute Redaktion
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Justizministerin Alma Zadic soll in Hundecausa Gnade walten lassen, bitten Alexandra G. und Anwältin Astrid Wagner.
Justizministerin Alma Zadic soll in Hundecausa Gnade walten lassen, bitten Alexandra G. und Anwältin Astrid Wagner.
Bild: picturedesk.com, privat

Da sie 2001 eine Straftat begangen hat, will der Magistrat einer Wienerin jetzt den Hund wegnehmen. Da sie nicht die nötige Zuverlässigkeit mitbringe, einen Listenhund zu führen. Nun soll Justizministerin Alma Zadic die verworrene Causa klären.

Der Diebstahl von zwei Marillentascherl und einer Maske raubt ihr heute, 19 Jahre nach der Tat, jedes Lebensglück. Wie berichtet, soll die Wienerin Alexandra G. (52) ihre Hündin "Bella" wegen ihrer Vorstrafen wieder hergeben müssen. Sie bekommt keine Zulassung zur Prüfung beim nötigen Hundeführschein – wegen Nichtvorliegens der notwendigen Verlässlichkeit.

"Bitte Zadic um Gnade"

70 Prozent der "Heute"-Leser finden das zu hart. Unsere Userinnen und User sind der Meinung, dass sie sich nachweislich gebessert habe und daher ihre geliebte Staffordshire-Hündin behalten solle. In die Richtung stößt auch der Bittbrief, den die Wienerin nun mit ihrer Anwältin Astrid Wagner an das von Ministerin Alma Zadic geführte Ministerium geschickt hat.

"Lebensfremd und überzogen"

In dem Schreiben ersucht sie das Justizministerium "um gnadenweise Tilgung meiner Vorstrafen aus dem Register", um zur Prüfung antreten zu dürfen. Die Frühpensionistin zu "Heute": "Ich habe für meine Taten bereits gebüßt. Es würde mir das Herz brechen, wenn ich meine 'Bella' wieder hergeben müsste." Regulär wäre ihr Leumund erst im Jahr 2024 wieder bereinigt. So lange müsste sie den "Staff" also abgeben. "Völlig lebensfremd und überzogen", befindet ihre Anwältin Astrid Wagner.

Der Brief an Ministerin Zadic im Wortlaut

Ich bin in sehr jungen Jahren in falsche Kreise geraten. Ich wurde drogensüchtig, war obdachlos und bin letztlich auch straffällig geworden. Ich schäme mich sehr dafür und bedaure dies heute außerordentlich. Ich habe das Leben nicht geschätzt und bin mit mir selbst nicht zurechtgekommen. Ich habe jedoch erkannt, dass ich mein Leben umkrempeln muss und habe aus eigenem Antrieb aus dem Drogensumpf herausgefunden. 2007 habe ich zuletzt ein Substitutionsmittel genommen und bin seither drogenfrei. Ich muss sagen, dass meine Schäferhündin, welche 2014 verstorben ist, mir sehr geholfen hatte, auf den rechten Weg zurückzufinden. Ich führe seit 2002, somit seit rund 18 Jahren, ein redliches Leben. Ich bin nie mehr straffällig geworden und habe auch sicher nicht mehr vor, jemals wieder eine Straftat zu verüben. Ich schätze mein Leben mit meiner kleinen Tierfamilie – zwei Hunde, vier Katzen – sehr und bin für jeden Tag dankbar. Ich befinde mich in Invaliditätspension und habe daher ausreichend Zeit, meine Tierfamilie zu betreuen. Ich lebe für meine Tiere.

Im März 2019 habe ich von meiner Tochter die damals sechs Monate alte Staffordshire-Bullterrier Hündin Bella übernommen. Ich kenne Bella, seit sie 10 Wochen alt ist. Meine Tochter war nicht in der Lage die Hündin zu betreuen. Da ich Bella ein Leben im Tierheim ersparen wollte, habe ich mich dieser angenommen und lebt Bella seitdem bei mir in meinem kleinen Gemeinde-Reihenhäuschen mit Garten. Ich habe sie aus dem Tierquartier Wien abgeholt, habe sie angemeldet, gechippt und versichern lassen. Die Hündin ist seit Juni 2019 kastriert und habe ich die Hundesteuer ein Jahr im Voraus bezahlt. Bella trägt außer Haus selbstverständlich immer einen Beißkorb; ich komme mit ihr sehr zurecht und habe auch die Hundeschule mit ihr besucht. Ich habe bereits einen Antrag auf Hundeführerschein gestellt.

Mit Bescheid der Stadt Wien vom 10.07.2017 wurde mein Antrag jedoch abgelehnt; unter Hinweis auf meine Vorstrafen wurde ich als unzuverlässig und nicht geeignet eingestuft, einen sogenannten „Listenhund" zu führen.

Wie bereits oben ausgeführt, liegt die letzte einschlägige Verurteilung bereits achtzehn Jahre zurück und beruht auf ein Delikt wegen versuchten Diebstahls im Jahr 2001. Ich führe seitdem ein redliches Leben und möchte meiner Bella ein Leben in Tierheim ersparen.

Ich stelle daher den Antrag auf gnadenweise Tilgung meiner Vorstrafen aus meinem Strafregister.