An den aktuellen Lockdown-Regeln in Österreich ändert sich vorerst wenig. Der Hauptausschuss des Nationalrats hat am Dienstag die fünfte Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung genehmigt. Demnach werden die geltenden Ausgangsbeschränkungen für weitere zehn Tage bis inklusive Ostersamstag verlängert. Mehr dazu hier >>
Eine kleine Erleichterung bringt die Novelle für Hundeschulen: Sie dürfen ab Donnerstag wieder Gruppenausbildungen durch Hundetrainer im Freien anbieten. Auf diesen Öffnungsschritt hatte zuletzt vor allem die SPÖ gedrängt, um Verhaltensstörungen von Hunden und damit einer Gefährdung der Allgemeinheit entgegenzuwirken. Zudem sind kleinere Adaptierungen im Bereich von Alten- und Pflegeheimen sowie von Gesundheitseinrichtungen vorgesehen.
So wird etwa das verpflichtende Aufklärungsgespräch mit Heimbewohnern nach einem mehrstündigen Ausgang aus der Verordnung gestrichen. In Bezug auf Sport- und Freizeitaktivitäten von Kindern und Jugendlichen im Freien wird klargestellt, dass OrganisatorInnen nicht in die Höchstzahl von zwei volljährigen Betreuungspersonen einzurechnen sind.