Wer sich künftig erstmals einen Hund anschaffen möchte, muss mehr Zeit für die Ausbildung einplanen. Mit einer Änderung des Tierschutzgesetzes wird der Sachkundenachweis für Hundehalter ab Juli österreichweit verpflichtend. Damit steigen auch die Anforderungen für Ersthundehalter.
Konkret sind künftig zwei verpflichtende Praxisstunden bei ausgewählten Hundetrainern vorgesehen. Zusätzlich müssen vier Theoriestunden absolviert werden. Laut ORF waren in Salzburg bisher lediglich zwei Theoriestunden vorgeschrieben.
Salzburg war Vorreiter bei der Ausbildung von Hundehaltern. Bereits 2012 beschloss der Landtag als erstes Bundesland einen verpflichtenden Sachkundenachweis. Auslöser war damals eine schwere Hundebissattacke auf ein kleines Kind in Wals-Siezenheim.
Die Bilanz fällt laut den Behörden positiv aus. "Wir hatten vor dem neuen Gesetz doch eine höhere Anzahl von Hundebissen und wir konnten das in den letzten Jahren aber auf eine niedere zweistellige Zahl reduzieren", sagt Bernd Huber von der Bezirksverwaltung Salzburg im ORF.
Neben der Ausbildung der Hundehalter hätten auch strenge Kontrollen und Maßnahmen dazu beigetragen. "Andererseits haben wir natürlich auch bei unseren Vollzugsmaßnahmen einen sehr strengen Maßstab angelegt und dort, wo Personen wirklich völlig ungeeignet waren Hunde zu halten, haben wir auch entsprechende Entziehungsmaßnahmen gesetzt", so Huber.
In der Stadt Salzburg werden jedes Jahr zwei bis drei Hunde ihren Besitzern abgenommen. Für Tiere, die von einer Gemeinde als gefährlich eingestuft werden, gelten weiterhin deutlich strengere Vorgaben. In diesen Fällen sind mindestens zehn Theoriestunden inklusive Praxisteil verpflichtend.