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Hypo: Landeshaftungen sind gegen EU-Recht

Heute Redaktion
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Die Milliarden-Haftungen des Landes Kärnten für die Hypo Alpe Adria sind teils EU-rechtswidrig und können daher nicht als Argument gegen eine Insolvenz der 2009 notverstaatlichten Bank verwendet werden. Diese Meinung vertritt der Europarechtler Stefan Griller von der Uni Salzburg. Für die NEOS ist damit ein U-Ausschuss zur Hypo umso dringlicher.

Das Bundesland hat die Haftungen, die in der von der EU-Kommission der Bundesregierung für Hypo-Beihilfen eingeräumten Übergangsfrist um fast 14 Mrd. Euro geklettert seien, teils unerlaubt übernommen. In welchem Ausmaß davon Beträge heute noch wirksam seien, lasse sich nicht genau feststellen, meint Griller, es gehe aber "in die Milliarden".

Zweifellos EU-rechtswidrig

Eine EU-Rechtswidrigkeit von Landeshaftungen für ab 2003 neu aufgelaufene Verbindlichkeiten der Kärntner Hypo steht für den Uni-Professor deshalb außer Frage, da "der allerüberwiegendste Teil" davon "völlig neue Verbindlichkeiten" gewesen seien, die mit früheren nichts zu tun gehabt hätten.

Verbindlichkeiten explodiert

Immerhin, so Griller, habe die Hypo plötzlich mit einem veränderten Geschäftsmodell (Balkan-Expansion) und einer Vervielfachung ihres Geschäftsvolumens aufgewartet. Dadurch sind auch die Verbindlichkeiten wie bekannt von 2004 bis 2006 von 10,8 auf 24,7 Mrd. Euro explodiert, womit sich die Kärntner Haftungen um 13,9 Mrd. Euro erhöhten.

"Auf Teufel komm raus"

Im Kern geht es um die Interpretation eines Satzes im Schreiben der EU-Kommission aus dem Jahr 2003. Das Finanzministerium in Wien hatte - nach einem 2002 von Brüssel eingeleiteten Aufsichtsverfahrens gegen Österreich, um Bankenhaftungen öffentlicher Gebietskörperschaften als beihilfenrechtswidrig abzuschaffen - einem Aus für Landeshaftungen zugestimmt. In einem formlosen Schreiben gestand die EU-Kommission Österreich eine Übergangsfrist von 2.4.2003 bis 1.4.2007 zu - in dieser Zeit "kann die Ausfallshaftung für neu eingegangene Verbindlichkeiten aufrechterhalten bleiben", heißt es in dem Brüsseler Papier. Dennoch sei auch nach diesem Zeitpunkt in der Praxis so getan worden, als könnte man weiterhin "  " neue Verbindlichkeiten eingehen, kritisiert Griller. Das sei "ein eklatanter Missbrauch der Übergangsbestimmung" gewesen. Die Politik habe da "nicht genau genug hingeschaut".

Durch Sondergesetz nur komplizierter

Auch durch das , das am Dienstag im Nationalratsplenum behandelt werden soll und das Nachrang-Gläubiger von Hypo-Anleihen mit Landeshaftung einen 100-prozentigen Ausfall bescheren soll, sei "die Nichtigkeit der Haftung und eine Insolvenz nicht vom Tisch", glaubt Griller. Denn das Beihilfenverbot gehe auf Nachfolgegesellschaften über, allerdings werde die Thematik durch das Gesetz ungleich komplizierter.

Ungleichbehandlung von Gläubigern

Zum Haircut selbst spricht der Uni-Professor von einer "Ungleichbehandlung von Hypo-Gläubigern", bei der man sich "die Nachteile daraus hätten sparen können" - nämlich "wenn man sagt, eine vernünftige Variante ist eine Insolvenz". Ob sich die Klagsposition für Gläubiger, die um ihr Geld umfallen, durch seine neuen Erkenntnisse verbessere oder nicht, lasse sich "nicht sehr einfach beantworten", räumt der Jurist ein.

NEOS: "Juristische und politische Bombe"

NEOS-Budgetsprecher Rainer Hable meinte, jetzt "bricht die Argumentation von SPÖ und ÖVP für die Notverstaatlichung und gegen die Insolvenz endgültig zusammen". Mit der Einschätzung des Europarechtlers, der sich auch Uni-Professoren wie Heinz Mayer, Walter Obwexer und Robert Rebhahn anschließen würden, gehe "eine juristische Bombe hoch", und es platze eine politische.

Denn bisher seien die Landeshaftungen "das Fundament der gewesen", "für die Rechtfertigung der Notverstaatlichung 2009, gegen eine Insolvenz und für die Errichtung einer Abbaugesellschaft 2014". Hable: "Die Notwendigkeit eines Untersuchungsausschusses ist für mich umso dringlicher, weil nach wie vor nicht die ganze Wahrheit am Tisch liegt."

Grüne für geordnete Insolvenz

Auch die Grünen lehnen das Sondergesetz zur Hypo weiterhin ab und pochen auf eine geordnete Insolvenz mit Gläubigerbeteiligung. Das wäre das "wesentlich bessere Instrument" zum Schutz der Steuerzahler, so Vize-Klubchef Werner Kogler. Es sei "nie zu spät", "die Welt ist nicht alternativenlos", fordert Kogler weiterhin eine andere Lösung. Schließlich habe Bundespräsident Heinz Fischer die Möglichkeit, das Gesetz "länger".

Davor hatte der ehemalige Verfassungsgerichtshofspräsident Ludwig Adamovich von "Enteignung" hinsichtlich des Hypo-Sondergesetzes gesprochen, die nur "in öffentlichem Interesse" möglich wäre. Adamovich ist Berater von Bundespräsident Fischer.