Österreich

"I werd dafür sorgen, dass Ihna Pension nimmer dalebn"

Ein Streit um faule Äpfel in einer Wohnhausanlage in Wien-Floridsdorf landete vor Gericht. In einem Wortgefecht wurde eine Frau mit dem Tod bedroht.

Christian Tomsits
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Anwalt Elmar Kresbach (l.) vertrat das Wiener Original.
Anwalt Elmar Kresbach (l.) vertrat das Wiener Original.
Sabine Hertel

Heiteres Bezirksgericht am Wiener Landl – mit ernsten Vorwürfen: Ein 63-jähriger Wiener musste sich wegen gefährlicher Drohung verantworten. Hintergrund: Ein jahrzehntelanger Streit um einen Zierapfelbaum im Grünbereich des Gemeindebaus. "Die alten Äpfel liegen direkt unter unserem Balkon, des lockt die Wespen an", erklärte der Angeklagte den gefinkelten Fall um das faulige Fallobst. Am 15. September vergangenen Jahres soll die Hausbesorgerin der Wohnhausanlage gerade Äpfel vom Gehweg gekehrt haben, als Franz G. mit seinem Hund Gassi ging. "Räumen'S das auch dort unter den Hecken weg", wies er die Frau an.

"I werd dafür sorgen, dass Sie Ihna Pension nimmer dalebn"

"I bin dafür nicht zuständig. Schleichn S' Ihna" soll sie ihm geantwortet haben, woraufhin der Angeklagte geschrien haben soll: "Wanns So weiter tuan, werd i dafür sorgen, dass Sie Ihna Pension nimmer dalebn." Eine weitere Zeugin will gehört haben, dass er außerdem "I hau Ihna a paar in de Goschn" gesagt haben soll. Der Pensionist bestritt die gefährlichen Drohungen vehement, sein Anwalt Elmar Kresbach sprach von einer "milieubedingten Unmutsäußerung" und räumte ein, dass sein Mandant gerne einen über den Durst trinken würde. "Er war sicher etwas forsch im Ton – ist eben ein Wiener Original und die besagte Konversation wurde sicher nicht in Hoffranzösisch abgehalten."

Anwalt Kresbach erreichte einen Freispruch

Für den Angeklagten sprang sogar seine Verlobte ein: "Er hört auf einem Ohr schlecht, nur deshalb ist er so laut", sagte die spontan in den Zeugenstand gerufene. Obwohl die Betroffene glaubhaft ihre Gefühlslage vermitteln konnte ("I trau mi nimmer alleine die Stiege machen – so jemand wie den Herrn tatat I ned gern z'Haus hobn") entschied der geduldige Richter auf einen Freispruch (nicht rechtskräftig) – trotz elf Vorstrafen des Angeklagten. Der ewige Streit um den Apfelbaum bleibt weiter ungelöst.

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