Politik

Ibiza-Anwalt könnte seine Lizenz verlieren

Anwalt M. droht doppeltes Ungemach. Nicht nur eine Anzeige hat er am Hals, auch die Anwaltskammer prüft nun die Vorwürfe.

Heute Redaktion
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Der Wiener Innenstadt-Anwalt M. soll in die Ibiza-Affäre verwickelt sein und den Kontakt zwischen den Lockvögeln und Johann Gudenus hergestellt haben.

Die Rechtsanwaltskammer Wien prüft nun die Vorwürfe, heißt es in einer Aussendung am Freitag. Es wurde bereits eine Untersuchung eingeleitet.

Berufsbefugnis könnte entzogen werden

Für die standesrechtliche Beurteilung des Verhaltens von Rechtsanwälten ist der Disziplinarrat zuständig. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unterliegen einer Disziplinargerichtsbarkeit. Diese entscheidet unabhängig von den Zivil- und Strafgerichten über die Einhaltung der Standesvorschriften. In schweren Fällen kann die Kammer die Berufsbefugnis entziehen.

Heinz-Christian Strache hat indes Anzeige gegen Anwalt M., den Detektiv H. und den unbekannten weiblichen Lockvogel erstattet.

So läuft das Verfahren der Anwaltskammer

Anzeigen sowie Verständigungen von Staatsanwaltschaften und Gerichten werden umgehend dem Kammeranwalt der Rechtsanwaltskammer Wien vorgelegt. Gibt es Verdachtsmomente, wird ein Disziplinarverfahren eröffnet.

Nach den Ermittlungen wird in der beratenden Sitzung in einem Senat darüber entschieden, ob ein Einleitungs- oder Einstellungbeschluss zu fassen ist. Wird das Verfahren nicht eingestellt, wird in einer mündlichen Disziplinarverhandlung über das Disziplinarvergehen entschieden und gegebenenfalls eine Disziplinarstrafe verhängt.

Auf Anfrage verweist die Anwaltskammer darauf, dass man nicht pauschal beantworten könne, wie lange so ein Verfahren dauert. "Wenn jedoch gegen einen Rechtsanwalt einer Strafverfahren geführt wird, können auch schon vor Beendigung des Disziplinarverfahrens einstweilige Maßnahmen verhängt werden", heißt es.

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