Politik

Ibiza-Video: Gudenus klagt jetzt auf Schadenersatz

Heute Redaktion
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Johann Gudenus will den mutmaßlichen Drahtzieher hinter dem Ibiza-Video klagen. Er sei "Opfer von Stasi-Methoden übelster Sorte" geworden, so sein Anwalt.

Die Causa Ibiza-Video scheint jeden Tag um ein Kapitel reicher zu werden und wird Österreich wohl noch lange beschäftigen. Während die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) einen Konnex zwischen der Schredder-Affäre und den Aufnahmen von Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und Ex-Klubobmann Johann Gudenus vermutet, holt letztgenannter nun zum Gegenschlag aus.

Gudenus, der wie Strache in Folge des Skandals von allen Ämtern zurückgetreten war, fordert wegen des Ibiza-Videos nun Schadenersatz – und zwar von jenem Wiener Anwalt, den er als mutmaßlichen Auftraggeber der Videofalle im Verdacht hat.

Die Anschuldigungen umfassen "hinterlistige Täuschung" und "Missbrauch von Aufnahmegeräten", wie der frühere FPÖ-Spitzenpolitiker im "Morgenjournal" auf Ö1 erklärt. Er fordert außerdem die Löschung des Videos.

Opfer "von Stasi-Methoden"

Zudem habe der Anwalt seine Stellung ausgenutzt, um das aufgezeichnete Material "mit Gewinn" an mehrere Abnehmer zu verkaufen, argumentiert Gudenus. Von genau diesem Kuchen will der unfreiwillige Protagonist nun auch ein Stück abhaben. Insgesamt beläuft sich der Streitwert der Klage auf 68.000 Euro, 20.000 Euro davon in Form von Schadenersatz.

"Heute"-Reporter Clemens Oistric und Amra Duric auf Lokalaugenschein am Ort jenes Treffens, das Straches Karriere beendete. (Video: "Heute.at", mit Material von Dragan Dok/miir.concepts)

"Mein Mandant ist Opfer von Stasi-Methoden übelster Sorte und wir ergreifen jetzt alle rechtlichen Maßnahmen, dass von dem bereits hergestellten Ibiza-Video nichts mehr gezeigt wird", sagt Gudenus-Anwalt Heinz-Dietmar Schimanko. Bei Gudenus sieht er nur eine bedingte Mitschuld und schiebt die Verantwortung damit auf Strache ab. Gudenus habe nur zwischen diesem und dem russisch-sprechenden Lockvogel übersetzt.

Der beklagte Anwalt hingegen argumentierte bisher, dass es sich um ein "zivilgesellschaftliches Projekt" bzw. Investigativ-Journalismus gehandelt habe. An strafbaren Handlungen habe er sich nicht beteiligt.

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    (red)