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"Ich muss wegsehen!" – ORF-Film regt zur Primetime auf

Am Sonntag lief die Premiere des "Feinde"-Zweiteilers von Schirach. Diese kam jedoch nicht bei allen gut an.

David Slomo
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Der Verdächtige wurde gefoltert, damit er gesteht.
Der Verdächtige wurde gefoltert, damit er gesteht.
ORF/ARD

Eines ist klar: Der Fernsehsonntag war aufwühlend! Und wie. Eine Kindesentführung, die aus zwei verschiedenen Perspektiven gezeigt wurde. Die Frage, die am Ende im Raum steht: Wie weit darf die Polizei gehen? Noch konkreter: Darf sie foltern, um ein zwölfjähriges Mädchen zu retten?

Im Justiz-Thriller bleibt die Frage im Endeffekt offen. Im ersten Teil sieht man den Film aus der Sicht des Polizisten, der ein Kind retten möchte. Im zweiten Teil schlüpft man in die Rolle des Strafverteidigers, der das Gesetz aufzeigt. Die Zuschauer müssen entscheiden, was Gerechtigkeit bedeutet. Und diese Frage ist schwieriger zu beantworten als gedacht. Das beweist eine hitzige Diskussion im Netz.

"Das ist grundfalsch!"

Zunächst sorgte die Sequenz mit der Folter für Aufregung. So heißt es auf Twitter: "Die Folterszene ist schon krass", oder: "Zeigen die das jetzt nochmal? Da schaue ich weg!" Tatsächlich ist der Ausschnitt nichts für schwache Nerven. Kommissar Nadler, gespielt von Bjarne Mädel, sperrt sich mit dem Verdächtigen in einem Raum ein und fordert ihn dazu auf, ihm den Aufenthaltsort des Mädchens zu verraten. Als sich dieser weigert, legt Nadler den Mann auf eine Bank, holt einen Wasserschlauch und ein Tuch. Im Anschluss legt er ihm das Tuch auf das Gesicht und spritzt Wasser darüber. Der Verdächtige erleidet Höllenqualen. 

"Wir stellen uns ja instinktiv auf die Seite desjenigen, der das Kind retten will. Und unsere Gefühle sind bei ihm. Und wir finden es spontan richtig. Tatsächlich ist es aber grundfalsch und führt ins Verderben", sagt Autor Ferdinand von Schirach. Dass es tatsächlich eine Diskussion über eine "Rettungsfolter" gibt, überrascht den Schriftsteller: "Ich habe gedacht, dass es eine solche Diskussion nicht geben kann. Ich dachte irgendwie, wir sind gefestigter an diesem Punkt."

Anschließend beleuchtete die von Christoph Feurstein in einem "Thema Spezial" die Frage: Kann ein Freispruch in einem solchen Fall gerecht sein? Was ist Recht und was ist Gerechtigkeit? Bei einer Umfrage von ausgewählten Zusehern stellte sich heraus, dass es gar nicht so einfach zu beantworten ist, was richtig und was falsch ist. 

So sind 77 Prozent der Juristen der Überzeugung, dass der Freispruch gerecht war. Jedoch ist für 84 Prozent der Eltern klar: Die Folter war gerechtfertigt, eine Verurteilung für den Täter wäre erforderlich gewesen.

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