Politik

IGGÖ klagt gegen das Kopftuchverbot

Die IGGÖ bringt das von der türkis-blauen Regierung beschlossene Kopftuchverbot vor den Verfassungsgerichtshof.

Heute Redaktion
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Der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ), Ümit Vura.
Der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ), Ümit Vura.
Bild: picturedesk.com

Das am Mittwoch im Nationalrat beschlossene Kopftuchverbot in Grundschulen bringt die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) auf die Barrikaden. Die offizielle Vertretung der österreichischen Muslime sieht eine Diskriminierung und will vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) klagen.

Die IGGÖ sieht mehrere Grundrechte verletzt. Das beginne bei der Religionsfreiheit, gehe über das Vorrecht der Eltern auf die Erziehung der Kinder bis zur Frage, ob das Kopftuch Teil der Glaubenspraxis ist, heißt es.

"Schwarzer Tag für Demokratie"

IGGÖ-Präsident Ümit Vural spricht von einem "schwarzen Tag für die Demokratie". Das Gesetz, so der Vorwurf, diskriminiere ausschließlich das Kopftuch der Muslime, "das eben Teil der religiösen Praxis ist und damit nicht von der Politik nach Belieben bewertet werden kann". Was Glaubenspraxis ist, "bestimmen Kirchen und Religionsgesellschaften noch immer selbst – frei von staatlicher Bevormundung."

Die Koalitionsparteien ÖVP und FPÖ, mit deren Stimmen (und denen zweier Abgeordneter der Liste Jetzt) das Gesetz beschlossen wurde, argumentieren damit, dass muslimische Mädchen dadurch vor der Instrumentalisierung durch Islamismus bewahrt werden sollen.

Kippa und Patka ausgenommen

Andere Kopfbedeckungen wie die jüdische Kippa und die Patka der Sikhs sind explizit vom Verbot ausgenommen. Im Gesetz wird damit argumentiert, dass nur das Kopftuch das gesamte Haupthaar oder große Teile davon verhüllt.

(hos)

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