Österreich

IGGÖ wegen Halal-Zertifizierung in Kritik

Die Islamische Glaubensgemeinschaft Österreich (IGGÖ) wurde wegen unlauterer Geschäftspraktiken bei Halal-Zertifizierungen verurteilt.

Heute Redaktion
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Der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich, Ümit Vura.
Der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich, Ümit Vura.
Bild: picturedesk.com

Wie das Nachrichtenmagazin "profil" berichtet, verurteilte das Handelsgericht Wien die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) in einem Urteil vom 23. Juli 2018 wegen unlauterer und irreführender Geschäftspraktiken nach dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die IGGÖ legte Berufung ein.

Wie das Gericht in dem "profil" vorliegenden Urteil ausführt, habe die IGGÖ so genannte Halal-Zertifizierungen ohne die erforderliche Gewerbebefugnis ausgeübt. Bei Halal-Zertifikaten handelt es sich um Bestätigungen für Hersteller aus der Lebensmittelindustrie, dass Produkte den islamischen Speisevorschriften entsprechen und damit "halal" ("erlaubt") seien.

Gewerbliche Zertifizierung

Demnach führt die IGGÖeine eigene Abteilung für Halal-Zertifizierungen, sprach Unternehmen werbemäßig an und wickelte mehrere Aufträge ab, für die sie Entgelte bis zu 4.000 Euro verrechnete. In seinem Urteil verwarf das Handelsgericht die Argumentation der Glaubensgemeinschaft, eine Halal-Zertifizierung sei keine gewerbliche Tätigkeit, sondern ein religiöses Gutachten. Die Glaubensgemeinschaft habe "eine wirtschaftlich wertvolle Leistung gegen Bezahlung" angeboten. Die Gewerbeordnung sei anwendbar.

Nicht rechtskräftiges Urteil

Dem Urteilsspruch zufolge darf die IGGÖ auch nicht mehr behaupten, dass sie "in Österreich die einzige Institution sei, die Halal-Zertifizierung für die Muslime vornehmen dürfe".

Was ist Halal-Essen?
Unter Halal-Essen versteht man sämtliche Lebensmittel, die nicht im Konflikt mit den Regeln der Rechtsprechung des Islams stehen. In Bezug auf Nahrungsmittel sind die meisten Richtlinien des islamischen Rechts als Hygienevorschriften zu verstehen, da Muslime nichts essen sollten, was dem Menschen schadet.

Einige Fleischsorten gelten als Haram (Nicht-Halal), andere werden allerdings ausdrücklich als erlaubt angesehen. Als Halal zählen viele Geflügelsorten wie Huhn, Truthahn, Ente, Gans, Taube, Rebhuhn, Wachtel, Sperling und Strauß. Die Eier dieser Geflügelsorten sind ebenfalls immer erlaubt.

Quelle: REWE

Das Urteil vom Juli 2018 beruht auf einer Klage, die die Linzer Islamic Information Documentation and Certification GmbH (IIDC) im Juni 2017 eingebracht hatte. IIDC ist nach eigenen Angaben mit einem Anteil von 90 Prozent Markführer bei Halal-Zertifizierungen in Österreich.

Diese Produkte sind halal:

(red)

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