Oberösterreich

Im Krankenstand gekündigt, AMS wollte nicht zahlen

Der Mann fiel aus allen Wolken: Er wurde im Krankenstand gekündigt und sollte dafür auch noch bestraft werden. Denn das AMS wollte nicht zahlen.

Tobias Prietzel
Ein Linzer erlebte eine böse Überraschung: Obwohl nicht er das Dienstverhältnis aufgelöst hatte, wurde die Zahlung von Arbeitslosengeld eingestellt. (Symbolbild)
Ein Linzer erlebte eine böse Überraschung: Obwohl nicht er das Dienstverhältnis aufgelöst hatte, wurde die Zahlung von Arbeitslosengeld eingestellt. (Symbolbild)
Neumayr / picturedesk.com

Der Linzer hatte vom Arbeitsmarktservice ein Job-Angebot bei einer Reinigungsfirma erhalten. Er bewarb sich und wurde eingestellt.

Nach zwei Wochen wurde der Mitarbeiter krank. Er meldete das ordnungsgemäß beim Unternehmen.

Dieses löste das Arbeitsverhältnis während des Krankenstands. Der Mann informierte umgehend das Arbeitsmarktservice darüber, als er wieder gesund war.

Dann die böse Überraschung: Das AMS teilte dem Linzer mit, dass er für vier Wochen kein Arbeitslosengeld erhält. Als Grund wurde genannt, dass er das Dienstverhältnis in der Probezeit freiwillig aufgelöst habe.

AMS lenkte ein

Der Mann schaltete die Arbeiterkammer ein. Die legte Beschwerde gegen den Bescheid ein – mit Erfolg: Das Arbeitsmarktservice lenkte ein.

"Wegen der Auflösung während des Krankenstandes durch den Arbeitgeber war die Sanktion des AMS rechtswidrig", erklärt Christina Teuchtmann, Leiterin des Rechtsschutzes Linz der AK Oberösterreich. Somit hatte der Arbeitnehmer auch Anspruch auf das Geld.

Auf Brüste gegriffen

Die Arbeiterkammer berichtete vor kurzem von einem besonders schockierenden Diskriminierungs-Fall: In einem Produktionsbetrieb grapschte der Chef einer Mitarbeiterin von hinten auf die Brüste. Dazu machte er noch in Anwesenheit anderer Kolleginnen und Kollegen eine abfällige Bemerkung.

Die Frau ließ sich das aber nicht gefallen und wandte sich an die AK. Diese erreichte schließlich eine Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 2.500 Euro.