Seit 1. März 2024 dürfen Autos, die mit zu hoher Geschwindigkeit unterwegs sind, einbehalten und sogar versteigert werden. Im Jahr 2024 gab es laut Innenministerium 171 solcher Fälle, 2025 wurden bereits 267 Fahrzeuge direkt vor Ort eingezogen. Wer im Ortsgebiet mehr als 60 km/h und außerhalb mehr als 70 km/h zu schnell fährt und erwischt wird, muss damit rechnen, dass das Auto beschlagnahmt wird. Das ist eine Maßnahme gegen Raser. Es sind mehr als 25 Prozent der 397 Verkehrstoten im Jahr 2025 laut KFV auf "nicht angepasste Geschwindigkeit" als Hauptunfallursache zurückzuführen.
Der Verfassungsgerichtshof prüft derzeit, ob diese Regelung überhaupt verfassungskonform ist. Das Landesverwaltungsgericht Steiermark hat zuvor kritisiert, dass dabei der Gleichheitsgrundsatz und die Eigentumsgarantie verletzt werden könnten.
Seit der Novelle der Straßenverkehrsordnung wurden bis Ende 2025 im Vergleich der Bundesländer in Niederösterreich mit 109 die meisten Autos eingezogen. In Salzburg gab es mit 17 vorläufigen Beschlagnahmungen die wenigsten, in Wien wurden 68 Autos beschlagnahmt. Insgesamt sind die Zahlen 2025 österreichweit gestiegen, durchschnittlich gab es pro Monat 22 solcher Fälle, 2024 waren es noch 17.
Im äußersten Fall können die Fahrzeuge auch versteigert werden. In wie vielen Fällen das tatsächlich passiert ist, konnte das Innenministerium auf Nachfrage der APA nicht sagen. Das KFV geht davon aus, dass es nur einen sehr geringen Anteil betrifft und fordert erneut einheitlichere Strafen für Raser. "Anders als in Deutschland gibt es in Österreich derzeit noch immer keinen bundesweit einheitlichen Bußgeldkatalog mit fixen Strafsätzen für bestimmte Verkehrsdelikte", kritisierte Klaus Robatsch, Leiter des Bereichs Verkehrssicherheit im KFV, in einer Aussendung am Donnerstag.
Derzeit haben die einzelnen Behörden innerhalb des gesetzlichen Strafrahmens einen großen Spielraum. Das KFV fordert außerdem praktikablere Lösungen für Fahrzeuge, die nicht dem Lenker gehören – etwa Dienst- oder Leasingautos –, und Maßnahmen gegen Missbrauch, zum Beispiel durch rückdatierte Fahrzeugverkäufe. Auch für Fahrzeuge von Durchreisenden seien klarere Regelungen notwendig.
Das KFV hat im Jahr 2025 rund 22 Millionen Geschwindigkeitsmessungen in ganz Österreich durchgeführt. Die Seitenradargeräte des KFV dienen nur der Verkehrssicherheitsforschung und nicht der Bestrafung, liefern aber brisante Daten. Dabei zeigte sich: 4.900 Pkw waren im Vorjahr um mehr als 50 km/h zu schnell unterwegs, also etwa mehr als 100 km/h statt 50 km/h im Ortsgebiet. Rund 1.800 dieser Autos waren sogar um mehr als 60 km/h zu schnell und 600 Pkw um mehr als 70 km/h. Besonders auffällig waren die Ergebnisse in 30er-Zonen, dort waren gleich 66 Prozent der Autos zu schnell.
Das KFV warnt: Schon bei geringen Überschreitungen ist die Unfallgefahr deutlich erhöht. Zwischen 2022 und 2024 sind im Schnitt pro Jahr 96 Menschen durch nicht angepasste Geschwindigkeit ums Leben gekommen. Die Zahl der jährlichen Verletzten liegt bei 6.254. "Die Gefahr beim Schnellfahren ist groß, die Zeitersparnis gering", sagte Robatsch.