"In St. Pölten sind mir mittlerweile einige Autos mit Erdogan-Kennzeichen aufgefallen. Das sollte sich mal wer ansehen und hinterfragen", so ein Austro-Türke zu "Heute". "RTE" steht für den teils geliebten, teils gehassten Präsident Recep Tayyip Erdogan, die Zahl dahinter bezeichnet die Kfz-Region der Türkei aus der der Halter stammt (siehe Foto).
Während Nazicodes auf Wunschkennzeichen wie "P-HH-88" oder W-AH 18" mittlerweile der Vergangenheit angehören, sieht das zuständige Ministerium beim Kürzel "RTE" indes nichts Verwerfliches.
Karin Tuschek vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität dazu: "Die Beurteilung der Anstößigkeit von Wunschkennzeichen obliegt der zuständigen Behörde. Das Verbot anstößiger Wunschkennzeichen ist in § 48a Abs 2 lit d) KFG (Kraftfahrgesetz) geregelt. Dort ist keine taxative Aufzählung anstößiger oder lächerlicher Buchstaben- oder Ziffernkombinationen vorgesehen. Es gibt lediglich eine Aufzählung von insbesondere anstößigen Buchstaben- oder Ziffernkombinationen im Erlass BMVIT-179.493/0011-IV/ST4/2015 (welcher mit Erlass BMVIT-179.493/0009-IV/ST1/2016 ergänzt wurde), die also auch nicht abschließend ist. Die genannte Buchstaben-Ziffernkombination ist darin nicht ausdrücklich genannt."
"Weiters wurde klargestellt, welche Buchstaben- und Ziffernkombinationen insbesondere als anstößig im Sinne des Kraftfahrgesetzes gelten. Zu betonen ist hier das „insbesondere“, da es unmöglich ist, abschließend anstößige Buchstaben- oder Ziffernkombinationen aufzulisten. Deshalb hat die zuständige Behörde über jeden Antrag auf Wunschkennzeichen konkret und individuell zu entscheiden", erklärt Tuschek weiter.
Übrigens: Der "Wunschkennzeichen-Reform" fielen auch Taferl wie "LOGO 18" zum Opfer - "Heute" berichtete.