Coronavirus

Impfpflicht-Aus in Österreich – das steckt dahinter

Paukenschlag in Österreich! Die Corona-Impfpflicht wird abgesagt, sie ist laut Gesundheitsminister Rauch "nicht erforderlich". Die Hintergründe.

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Die Impfpflicht wird abgesagt.
Die Impfpflicht wird abgesagt.
Christian Ohde / ChromOrange / picturedesk.com

Das COVID-19-Impfpflichtgesetz wurde in einem gemeinsamen Prozess von der Bundesregierung mit Experten, der Bevölkerung und den Oppositionsparteien erarbeitet. Das Gesetz wurde bewusst als flexibles Rahmengesetz gestaltet, um auf aktuelle Bedürfnisse und Entwicklungen reagieren zu können. Darin verankert ist auch eine regelmäßige Evaluierung durch eine Expertenkommission. Durch sie wird garantiert, dass das weitere Vorgehen bei der Impfpflicht von einer umfassenden wissenschaftlichen Basis getragen wird. Die Expertenkommission, bestehend aus Herwig Kollaritsch, Eva Schernhammer, Karl Stöger und Christiane Wendehorst, hat der Bundesregierung sowie dem Nationalrat am 9. März ihren ersten Bericht übermittelt.

Ergebnis des Kommissionsberichts

Nach den bisherigen Erfahrungen mit SARS-CoV-2 ist es als sehr wahrscheinlich anzusehen, dass im Herbst 2022 eine neue, möglicherweise massive Infektionswelle droht. Selbst wenn die Pathogenität der dann dominierenden Varianten diejenige der Omikron-Varianten nicht übersteigen sollte, könnte - wenn keine Vorkehrungen getroffen werden - das Virus auf eine Bevölkerung treffen, deren Immunität massiv abgenommen hat, und damit zu merklich höherer Krankheitslast führen als die Omikron-Varianten im Winter 2021/22.

Die grundsätzliche Impfpflicht als probates Mittel zur Sicherstellung einer hohen Durchimpfungsrate ist prinzipiell weiterhin sinnvoll, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden sowie etwaige drastische Maßnahmen (z.B. Lockdown) zur Verhinderung einer solchen.

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    Gesundheitsminister Johannes Rauch und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler verkündeten am 9. März 2022 die "vorübergehende Aussetzung" der Corona-Impfpflicht.
    Gesundheitsminister Johannes Rauch und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler verkündeten am 9. März 2022 die "vorübergehende Aussetzung" der Corona-Impfpflicht.
    HEUTE / Denise Auer

    Um das maximale Potential der Impfung auszuschöpfen ist zweierlei wichtig: einerseits müssen wir über möglichst aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zur epidemiologischen Lage verfügen. Andererseits ist der Zeitpunkt für das Inkrafttreten der Impfpflicht auch eine Frage des richtigen Timings im Hinblick auf das Einsetzen einer wahrscheinlichen Infektionswelle im Herbst/Winter. Rechtlich bedeutet dies unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit von Grundrechtseingriffen, dass eine sofortige Umsetzung der Impfpflicht zur Verhinderung einer Überlastung des Gesundheitssystems derzeit noch nicht erforderlich ist.

    "Eine Frage des richtigen Timings"

    Die Kommission empfiehlt auf Basis der medizinischen und verfassungsrechtlichen Erwägungen die Impfpflicht vorübergehend auszusetzen. Die Bundesregierung wird diese Empfehlung umsetzen. Eine erneute Evaluierung erfolgt mit dem nächsten Bericht der Kommission, vorgesehen für Mai (bzw. bereits davor, wenn epidemiologisch notwendig). Diese medizinische und rechtliche Prüfung mit Blick auf den Herbst wird die Basis für die Entscheidung über eine etwaige Fortführung der Impfpflicht sein.

    Gesundheitsminister Johannes Rauch
    Gesundheitsminister Johannes Rauch
    HERBERT NEUBAUER / APA / picturedesk.com

    "Der Bericht zeigt ganz klar auf, dass die Impfung weiterhin jenes Mittel ist, mit dem wir die Pandemie langfristig unter Kontrolle bekommen können. Die Experten geben uns mit ihrer Evaluierung darüber hinaus zweierlei mit: Zum einen, braucht es weitere wissenschaftliche Evidenz und Erkenntnisse über Dauer der Wirksamkeit von Covid-Schutzimpfungen sowie über das Virus selbst, um eine endgültige Entscheidung über das Inkrafttreten der Impfpflicht zu treffen. Zum anderen, ist die Impfpflicht auch eine Frage des richtigen Timings: Aktuell verfügen wir gesamtgesellschaftlich über eine sehr hohe Immunität. Doch uns muss klar sein, dass diese Immunität kein dauerhafter Zustand ist. Die Kommission empfiehlt daher, die Impfpflicht bis zu ihrer nächsten Evaluierung auszusetzen. So soll ein bestmögliches Timing der Verabreichung der Impfungen im Hinblick auf das Einsetzen einer wahrscheinlichen Infektionswelle im Herbst erreicht werden. Die Bundesregierung wird dieser Empfehlung folgen und die Impfpflicht vorerst aussetzen. Bis dahin bleiben wir jedenfalls wachsam und beobachten die Entwicklungen laufend", so Gesundheitsminister Johannes Rauch.

    Verfassungsministerin Karoline Edtstadler ergänzt: "Unser klarer Auftrag ist es, dass wir stetig die Impfpflicht auf ihre Verfassungskonformität überprüfen. Das Impfpflicht-Gesetz, mit seiner maximalen Flexibilität, ermöglicht uns, rasch und unmittelbar auf das Virus zu reagieren, denn wir wissen nicht, was das Virus noch mit uns vorhat."

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      Denise Auer, Helmut Graf