Politik

Neue Strafen – Kanzler erklärt Details zur Impfpflicht

Seit November ist klar, dass in Österreich eine Impfpflicht eingeführt wird. Nun stellt die Bundesregierung die genaue Vorgehensweise vor.  

Heute Redaktion
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Kanzler Nehammer, Verfassungsministerin Edtstadler und Gesundheitsminister Mückstein bei der Pressekonferenz am Sonntag zur Impfpflicht.
Kanzler Nehammer, Verfassungsministerin Edtstadler und Gesundheitsminister Mückstein bei der Pressekonferenz am Sonntag zur Impfpflicht.
TOBIAS STEINMAURER / APA / picturedesk.com

Die Impfpflicht, die ab Februar kommen soll, polarisiert nicht nur große Teil der österreichischen Bevölkerung. Auch die administrative Umsetzung stand zuletzt aufgrund Kapazitäten der Gesundheitsplattform ELGA auf der Kippe. Nun geben Bundeskanzler Karl Nehammer, Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (beide ÖVP) und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein von den Grünen die Details bekannt

Nur noch eine Strafe im Jahr, Impfpflicht ab 18 

Die Regierung reagiert auf die Kritik und gibt erste Veränderungen an der geplanten Impfpflicht bekannt. So wird sie nicht wie noch im November angekündigt ab 14 Jahren gelten, sondern nur volljährige Personen in Österreich betreffen. Auch bei den Strafen kommt es zu einer neuen Herangehensweise. Eine zweite Strafe sei demnach erst zu berappen, wenn der Landesverwaltungsgerichtshof bereits die erste Strafe rechtlich festgesetzt hat. Ohne das eine automatisierte Impfverfügung vorliegt ist demnach fix: es gibt nur eine Strafe pro Jahr und nicht wie geplant vier.  Sollte jedoch die dritte Phase der Impfpflicht erreicht werden, in der bereits eine automatisierte Impfverfügung übermittelt wird, kann bereits alle sechs Monate eine Strafe verfügt werden.

Nehammer, der seinen ersten öffentlichen Auftritt nach überstandener Corona-Infektion absolvierte, bekräftigte bei der Pressekonferenz, dass die Impfung schützt. Die Impfung habe ihm dabei geholfen die Krankheit ohne schwere Symptome zu überstehen. Die Ängste einiger Impfskeptiker würde Nehammer verstehen, an sie appellierte er, ein Gespräch mit ihrem Arzt über die Impfung zu führen. 

Gestraft wird erst ab Mitte März 

Die Impfpflicht sei der Weg, um die Freiheit wieder zu erlangen. Wie geplant würde sie Anfang Februar in Kraft treten. Der Bundeskanzler bedankte sich auf diesem Weg bei den Oppositionsparteien SPÖ und Neos für die Unterstützung bei der Verabschiedung der Impfpflicht. Für die Impfpflicht vorgesehen ist eine "Eingangsphase". Bis Mitte März hätten demnach noch Ungeimpfte Zeit sich das erste Mal impfen zu lassen, danach wird gestraft.

Auch Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein bekräftigte, dass die Impfpflicht zwar eine schwere aber notwendige Entscheidung sei. Er ist davon überzeugt, dass die Impfung "nachweislich Leben rettet". Allein die Ankündigung der Impfplicht hätte dafür gesorgt, dass sich zehn Prozent der Bevölkerung ein gültiges Impfzertifikat sicherten - 30 Prozent haben sich bereits boostern lassen, so Mückstein. 

Polizei kann Impfung bei Verkehrskontrollen kontrollieren 

Die Omikron-Variante würde dennoch die Parameter der Pandemie verschieben. Auch nach Omikron sei noch mit weiteren Mutationen zu rechnen, die Impfung würde jedoch dafür sorgen, dass das Immunsystem auf eine Infektion vorbereitet sei. Weiterhin ausgenommen von der Impfpflicht bleiben Schwangere, Genesene (für einen Zeitraum bis zu sechs Monate) und Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. 

Die Impfplicht wird in drei Phase verlaufen. In der ersten Phase ab Februar gilt die Impfpflicht, bereits ab Mitte März kann die Polizei bei Personenkontrollen (beispielsweise Fahrzeugkontrollen den Impfstatus kontrollieren), wer dann keinen gültigen Impfnachweis vorweisen kann, wird schriftlich aufgefordert dies zu ändern. In der dritten Phase wird kontrolliert, ob sich die Ungeimpften den Stich geholt haben - wer danach noch noch immer ungeimpft ist, muss 600 Euro Strafe zahlen. Die Impfpflicht gilt also nach dem 15. März als Kontrolldelikt, Ungeimpfte müssen demnach im Falle einer Kontrolle mit einer Anzeige rechnen. Eine Beugehaft oder eine Ersatzfreiheitsstrafe ist nicht vorgesehen. 

Gesetz wird am Donnerstag beschlossen 

Nach intensiven Beratungen mit juristischen sowie medizinischen Expertinnen und Experten wird die Impfpflicht am Donnerstag im Nationalrat beschlossen. Neben den Regierungsparteien werden auch Vertreterinnen und Vertreter von SPÖ und Neos der Impfpflicht zustimmen, die FPÖ lehnt das Gesetz geschlossen ab. 

Sollte sich die Pandemie verändern oder enden, wird die Impfpflicht enden. Dabei kann der Gesundheitsminister gemeinsam mit dem Parlament das Gesetz adaptieren. Das könnte auch einen möglichen vierten bzw. fünften Stich betreffen, die ab einer gewissen Zeit ebenfalls verpflichtet werden könnten.