Niederösterreich

Pflicht! Hier dürfen Kinder nur getestet in die Schule

Eigentlich betont das Ministerium immer die Freiwilligkeit bei den Corona-Testungen zu Schulbeginn. In Schwechat ist der Abstrich weiter ein Muss.

Isabella Nittner
Im Gymnasium Schwechat müssen Schüler weiterhin Corona-Tests machen
Im Gymnasium Schwechat müssen Schüler weiterhin Corona-Tests machen
privat

In Schwechat wird strenger Corona-Kurs gefahren: Nach dem Ende der Maskenpflicht im Februar musste im BG/BRG Schwechat beispielsweise weiter Mundschutz getragen werden – "Heute" berichtete hier.

Und auch jetzt, zu Beginn des Schuljahres 2022/2023, flatterte ein Info-Schreiben des Direktors in die Hände der Eltern von rund 1.000 Gym-Schülern.

Test 2x pro Woche

"In den ersten beiden Schulwochen erfolgt die Testung der SchülerInnen jeweils Montag und Mittwoch in der 1. Stunde (mit Nachtestung abwesender SchülerInnen) mittels Antigentest. Hierbei handelt es sich um eine angeordnete Maßnahme der Schule, diese ist somit bindend. Für SchülerInnen unter 14 Jahren ist die Einverständniserklärung der Eltern erforderlich, ich ersuche diese ihrem (sic!) Kind am ersten Schultag mitzugeben", heißt es dort seitens des Direktors. (Das Schreiben liegt "Heute" vor, Anm.)

Weiters wird darauf hingewiesen, dass bei einer "Verweigerung der Testung die SchülerInnen für den Zeitraum der verordneten Testung nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können". Heißt salopp: Kein Corona-Test, kein Unterricht.

"Druck auf Eltern und Schüler"

"Damit übt der Direktor auf unglaubliche Weise Druck auf Eltern und Schüler aus."

Nicht alle Eltern dürften davon begeistert sein. "Damit übt der Direktor auf unglaubliche Weise Druck auf Eltern und Schüler aus. Noch dazu mit einer Legalisierung, die das Rundschreiben des Ministeriums rechtlich einfach nicht hergibt", so eine verärgerte Betroffene zu "Heute".

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    Im Gymnasium Schwechat wird weiter verpflichtend getestet.
    Im Gymnasium Schwechat wird weiter verpflichtend getestet.
    privat

    Der Direktor stützt sich in dem Schreiben nämlich auf das neue Rundschreiben des Bildungsministeriums. Dort wird mehrmals die Freiwilligkeit beim Testen betont, bis zu zwei Wochen lang dürften laut Minister aber situations- und anlassbezogen vom Schuldirektor oder der -direktorin Testungen oder auch das Tragen eines Mund-Nasenschutzes angeordnet werden. Alle Maßnahmen, die länger als zwei Wochen gelten sollen, müssen mit der Bildungsdirektion abgesprochen sein.

    "Verantwortung bei Direktor"

    Seitens der Bildungsdirektion heißt es diesbezüglich knapp auf "Heute"-Anfrage: "Es entspricht den Vorgaben des BMBWF (Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Anm.), dass die Schule autonom, verpflichtende Testungen für bis zu 14 Tage vorschreiben kann. Die Verantwortung für diese Vorgehensweise liegt beim Direktor der Schule."

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      Sabine Hertel, Google Maps, zVg