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In diesem Supermarkt gibt es jetzt Rucksack-Verbot

Jugendliche müssen ihre Taschen beim Einkaufen in einer Supermarkt-Filiale beim Eingang zurücklassen. Erwachsene sind von der Regel ausgenommen.

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    Für Lars (15, in der Mitte) und andere Jugendliche gilt in der Coop-Filiale in Täuffelen in der Schweiz ein Rucksack-Verbot.
    Für Lars (15, in der Mitte) und andere Jugendliche gilt in der Coop-Filiale in Täuffelen in der Schweiz ein Rucksack-Verbot.
    privat

    "Wir werden für Diebe gehalten, nur weil wir Jugendliche sind", sagt Lars (15). Der Gymnasiums-Schüler aus der Berner Gemeinde Täuffelen klagt, dass die Jugendlichen im Ort seit einem Jahr nicht mehr mit Rucksäcken oder Taschen in der lokalen Coop-Filiale einkaufen gehen dürfen. "Die Filialleiterin hat uns aufgefordert, die Rucksäcke beim Eingang zu lassen", sagt Lars.

    Als er später eine Mitarbeiterin nach dem Grund für die Maßnahme fragte, habe sie ihm mitgeteilt, dass es in der Filiale zu Diebstählen gekommen sei. "Auf meine Bemerkung, dass die Rucksack-Regel offensichtlich nicht für Erwachsene gelte, sondern nur für uns, sagte sie: 'Nur die Jugendlichen stehlen hier'." Es sei unfair, dass er und seine Kollegen wie Diebe behandelt werden, sagt Lars. "Man kann doch nicht alle in einen Topf werfen."

    Er störe sich am Vorgehen von Coop, da er und seine Kollegen seit der Eröffnung der Filiale vor wenigen Jahren fast täglich dort einkaufen gegangen sind, sagt Lars. "Ich bin weder schlecht aufgefallen, noch habe ich jemals etwas gestohlen." Er habe versucht, einen Kompromiss zu erzielen: "Da ich meinen Rucksack nicht immer unbeaufsichtigt beim Eingang zurücklassen wollte, bot ich an, ihn beim Bezahlen an der Kasse zu öffnen. Doch das lehnte man bisher ab", sagt Lars. Für ihn ist klar: "Die Maßnahme richtet sich gezielt und ungerechtfertigt gegen Jugendliche."

    Unzulässige Diskriminierung von Jugendlichen?

    Coop ist als Ladenbesitzer berechtigt, bestimmte Personen wegzuweisen oder ihnen den Zutritt zu seinen Geschäften zu verweigern, sagt Fabian Teichmann, Rechtsanwalt bei Teichmann International (Schweiz) AG. "Jedoch hat jede Person das in der Bundesverfassung verankerte Recht, nicht diskriminierend behandelt zu werden – weder aufgrund seiner Herkunft, noch seines Alters."

    Es stelle sich daher die Frage, ob das Verbot, das Geschäft mit Rucksack zu betreten, eine unzulässige Diskriminierung sei. Dies sei der Fall, wenn keine spezifischen Anhaltspunkte vorhanden sind und keine anderweitigen Rechtfertigungsgründe vorliegen. "Einschränkungen gegenüber Einzelpersonen sollten sich immer auf sachliche Gründe stützen", sagt Teichmann. "Diese dürfen grundsätzlich nicht diskriminierend sein und sollen sich durch bestimmte Verdachtsmomente rechtfertigen lassen."

    Coop entschuldigt sich

    Auf Anfrage von "20 Minuten" teilt Patricia Straumann, Mediensprecherin Coop Verkaufsregion Bern mit, dass die Mitnahme von Rucksäcken und Taschen in die Coop-Supermärkte erlaubt sei. "Wir bedauern, dass dies im vorliegenden Einzelfall nicht umgesetzt wurde, und entschuldigen uns bei den Betroffenen." Die Mitarbeitenden in der Verkaufsstelle seien erneut auf die Thematik sensibilisiert worden.