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In Planung: SPÖ will "Lebenslang" abschaffen

Heute Redaktion
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Bild: Archiv

Die SPÖ diskutiert ein neues Justizprogramm, das neben einigen Dauerbrennern auch eine Reihe von Tabubrüchen enthält. So sieht das am Dienstag von SP-Justizsprecher Hannes Jarolim vorgestellte "Zwischenergebnis" auch die Forderung nach dem Ende der lebenslangen Freiheitsstrafe und einer weitgehenden Entkriminalisierung von Drogendelikten vor. Jarolim selbst meinte dazu, dieser Punkt wäre in der Partei wohl erst "nach einem längeren Diskurs" mehrheitsfähig.

Die SPÖ diskutiert ein neues Justizprogramm, das neben einigen Dauerbrennern auch eine Reihe von Tabubrüchen enthält. So sieht das am Dienstag von SP-Justizsprecher Hannes Jarolim vorgestellte "Zwischenergebnis" auch die Forderung nach dem Ende der lebenslangen Freiheitsstrafe und einer weitgehenden Entkriminalisierung von Drogendelikten vor. Jarolim selbst meinte dazu, dieser Punkt wäre in der Partei wohl erst "nach einem längeren Diskurs" mehrheitsfähig.

Zur Präsentation hatte Jarolim auch den Linzer Strafrechtsprofessor Alois Birklbauer und die Wiener Kinder- und Jugendanwältin Monika Pinterits in den Klubsitzungssaal der SPÖ im Parlament eingeladen. Strafrecht dürfe nicht "für irrationale Rachebedürfnisse missbraucht" werden und dürfe nur "das letzte Mittel" sein, heißt es in dem 40 Seiten starken Papier gleich eingangs.

Maximale Haftdauer von 20 Jahren

Birklbauer begründete die Forderung nach dem Ende von "Lebenslang" mit der dann weiterhin möglichen Sicherheitsverwahrung. In diesem Fall würde die maximale Haftdauer 20 Jahre betragen. Im Anschluss könnte bei entsprechender Gefährlichkeit des Täters ein bis zu lebenslanger Maßnahmenvollzug verhängt werden. Hier sollte aber deutlich gemacht werden, dass es sich nicht um "geistig abnorme Rechtsbrecher" handelt, sondern um "psychisch Kranke". Auch das will die SPÖ gesetzlich klarstellen.

SPÖ will Drogendelikte entkriminalisieren

Weitgehend entkriminalisieren würde Jarolim Drogendelikte. Strafrechtlich verfolgt werden sollte nur noch "Suchtgifthandel in größerem Ausmaß" - also etwa der Handel mit großen Mengen sowie die Weitergabe von Drogen an Jugendliche, nicht aber der Erwerb und Besitz zum eigenen Gebrauch. Parallel zur strafrechtlichen Entkriminalisierung soll ein "gesundheitspolitisch ausgerichtetes Kontrollsystem" mit Verwaltungsstrafbestimmungen aufgezogen werden.

Jarolim hält die derzeitige Situation in der Drogenpolitik für "unpraktikabel" und plädiert für eine "rationale Kriminalpolitik" in diesem Bereich. Hier werde man "an die Grenzen dessen gehen müssen, was heute akzeptabel ist", meint der SP-Justizsprecher. Jarolim glaubt, dies auch parteiintern durchbringen zu können: "Nach einem längeren Diskurs ist es mehrheitsfähig." An der zuletzt von der ÖVP infrage gestellten Substitutionstherapie würde er festhalten.

Begründung der Urteile gefordert

Für Debatten unter den anwesenden Juristen sorgten freilich andere Punkte. So zeigten sich OGH-Präsident Eckart Ratz und Richterverenigungs-Vize Manfred Herrnhofer skeptisch bezüglich der von der SPÖ befürworteten Prozessabsprachen. Unterstützt wurde von Ratz die Forderung, den 2009 eingesparten zweiten Berufsrichter ("Beisitzer") im Schöffenverfahren wieder einzuführen: "Der Beisitzer muss auf Antrag einer (Prozess)Partei dabei sein."

Gefordert wird von der SPÖ einmal mehr die Beibehaltung der Geschworenengerichte sowie die (derzeit nicht gegebene) Begründung ihrer Urteile. Außerdem plädiert die Partei für die Wiedereinführung der Jugendgerichte und für Jugendabteilungen in den Gefängnissen mit eigens geschultem Personal. "Das gesellschaftliche Ziel, Jugendliche zu resozialisieren, ist im bestehenden System nicht zu erreichen", kritisierte Jugendanwältin Pinterits schlechte Haftbedingungen und häufige Übergriffe auf Jugendliche.

Entschädigungen für unschuldig Verurteilte

Deutlich verbessern möchte Jarolim auch die Entschädigung für unschuldig vor Gericht gestellte Verdächtige: Wer im Prozess freigesprochen wird, der soll seine Anwaltskosten voll ersetzt bekommen. Für ungerechtfertigte Untersuchungshaft soll es eine höhere Entschädigung geben. Das Strafgesetzbuch soll um veraltete Delikte (u.a. Verbreitung von Gerüchten in Zusammenhang mit Wahlen) entrümpelt und in anderen Bereichen (Wirtschaftsdelikte, Menschenhandel) ausgebaut werden.