Exakt 7.038 Personen haben sich im Vorjahr dem Asylverfahren entzogen, sind also untergetaucht. Das ergab eine parlamentarische Anfrage der FPÖ. Die Zahl der Urteile ist gestiegen. Ab März soll es wieder Abschiebungen nach Griechenland geben.
Jeden Tag verschwinden damit rund 20 Asylwerber in Österreich. von den mehr als 7.000 befanden sich 4.750 Menschen im laufenden Verfahren, gab Innenminister Wolfgang Sobotka bekannt.
Dauer der Asylverfahren werden verkürzt
Die Zahl der Urteile sei gestiegen, bis Mitte 2018 wolle man alle liegen geblieben Anträge abarbeiten. Dann soll ein Asylverfahren auch nur noch drei statt wie bisher neun Monate dauern, so BFA-Leiter Wolfgang Taucher in einer Aussendung im Vormonat. Taucher bestätigte außerdem, dass es bereits ab März wieder Abschiebungen nach Griechenland geben soll. Die wurden bis jetzt ausgesetzt
Weitere Zahlen aus dem Bundesamt für Fremdenwesen u. Asyl (BFA):
Weitere 3.200 Menschen beziehen Grundversorgung trotz negativen Asylurteils, 1.200 sind es in Wien.
57.439 Asylentscheidungen wurden 2016 gefällt. 48 Prozent davon, also 27.767 Fälle, wurden positiv entschieden.
Anträge: Stärkste Nation bei Anträgen waren Afghanen (11.742 Anträge), dahinter Syrer (8.845 Menschen) und Iraker (2.837 Menschen) und Pakistani (2.494 Menschen) bzw. Iraner (2.454 Menschen).
2016 verließen 5.797 freiwillig das Land, 4.880 zwangsweise – mehr als 2015. Insgesamt also 10.677 Rückführungen.
Dublin-Fälle: Für 21.000 ist ein anderes EU-Land zuständig, nur 2.582 wurden auch dorthin überstellt.
In einem im Dezember veröffentlichten Bericht übte der Rechnungshof harte Kritik an der Abschiebepraxis in Österreich. Demnach sei zwischen 2010 und 2014 der Anteil der Personen, gegen die negative Asylbescheide erlassen, aber keine Abschiebungen dokumentiert wurden, von 54 auf 57 Prozent angestiegen.
Ein Auslieferungsabkommen mit einem Land ist keine Garantie bzw. keine Voraussetzung für eine Abschiebung. Ein derartiges Abkommen kann helfen, muss aber nicht - wie man auch von österreichischer Seite feststellen muss. "Dass Staaten Asylwerber nicht zurücknehmen, ist inakzeptabel. Genauso, dass Migranten trotz Ausreisebescheid nicht gehen wollen. Deshalb dränge ich seit Oktober auf ein Gesetz mit Strafen in solchen Fällen", so Sobotka im Dezember.
Flüchtlinge warten ungern auf Heimreisezertifikate
Abgelehnte Asylwerber (die nicht ins Dublin-Verfahren gelangen) können nur dann in ihre Heimat abgeschoben werden, wenn die jeweiligen Botschaften sogenannte Heimreisezertifikate ausstellen. Eine Kooperation, die einige Länder (allen voran Marokko, Algerien, Nigeria) nicht gern eingehen - sie bestehen meist darauf, dass die Staatsangehörigkeit dokumentarisch belegt ist. Oftmals ist das sehr schwierig, da die meisten Illegalen keine oder nur gefälschte Papiere besitzen.
Bis die Angelegenheit mit der Botschaft geklärt ist, kann sich der abgelehnte Asylwerber frei bewegen. Eine Schubhaft ist rechtlich nur dann möglich, wenn ein Auslieferungsdatum angesetzt ist. Dass nur wenige Flüchtlinge aber auf die endgültige Entscheidung und ihre mögliche Abschiebung warten, ist wenig überraschend.