Politik

Sicherungshaft und Nachtruhe für Asylwerber

Innenminister Herbert Kickl präsentierte am Montag seinen 5-Punkte-Plan zu einem beschleunigten Asylverfahren.

Heute Redaktion
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Kickl plant Nachtruhe für Asylwerber
Kickl plant Nachtruhe für Asylwerber
Bild: picturedesk.com/APA

Das Innenministerium will das Asylwesen weiter verbessern und plant dazu unter anderem die Einführung einer "Sicherungshaft für gefährliche Asylwerber". Details dazu wurden am Montag im Zuge einer Pressekonferenz von Innenminister Kickl und den beiden Sektionsleitern Peter Webinger ("Fremdenwesen") und Wolfgang Taucher "Asyl und Rückkehr") vorgestellt.

Mithilfe eines 5-Punkte-Plans soll das Asylwesen in Österreich verbessert und die Verfahren allen voran noch beschleunigt werden.

Die Details des 5-Punkte-Plans:

Alle Schutzsuchenden kommen zunächst in Ausreisezentren unter. Dort soll eine "Gefährdungsprognose" mithilfe des Verfassungsschutzes erstellt werden. Die Erstaufnahmezentren werden demnach schon ab 1. März umbenannt. Ziel: Asylwerber sollen nicht mehr auf die Bundesländer aufgeteilt werden, sondern direkt in den sogenannten Ausreisezentren über deren Zukunft entscheiden werden. Dabei solle u.a. auch die Identität abgeklärt und die Reiseroute festgestellt werden.

"Wer nicht schutzberechtigt ist, der hat in Österreich keine Chance und für den gibt es keine Eintrittskarte, sondern ein Rückfahrt-Ticket", erklärte Kickl dazu.

Alle Asylwerber müssen eine Anwesenheitserklärung unterzeichnen. Mit ihrer Unterschrift verpflichten sie sich, eine Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr einzuhalten. Es könne jeder selbst entscheiden, ob er seine Einwilligung gibt. Aber: Wer nicht unterschreibt, wird in Zentren "abseits der Ballungsräume" untergebracht, wo es in der Nacht nicht viel zu unternehmen gibt.

Bei einem negativen Bescheid soll die rasche Außerlandesbringung folgen. Wohin? Dazu müssten noch Gespräche geführt werden. Es gebe aber definitiv genügend Wege, erklärte Kickl auf Nachfragen.

Die Asylverfahren in erster Instanz sollen beschleunigt werden. Die sogenannten Fast-Track-Verfahren sollen in Zukunft innerhalb von 20 Tagen (statt bisher im Schnitt 27) abgehandelt sein. "Das System wirkt, deshalb wollen wir es weiter ausbauen", ließ Wolfgang Taucher dazu wissen.

Die Sicherungshaft für Asylwerber mit Gefährderpotenzial soll direkt vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) verhängt werden können, Gerichtsentscheidungen über die Zulässigkeit in den konkreten Fällen sollen erst im Anschluss erfolgen.

"Was die Schweiz kann, können wir schon lange"

Weil im Zuge der Debatte eines verbesserten bzw. beschleunigten Asylverfahrens in den letzten Wochen mehrmals das 48-Stunden-Modell der Schweiz als Vorbild genannt wurde, war es Kickl ein persönliches Anliegen, diesbezüglich etwas klarzustellen. So sei jenes 48-Stunden-Modell lediglich "ein guter Marketing-Gag der Schweizer Asylbehörden", denn tatsächlich würde das Verfahren viel länger dauern. Kickl wolle damit klarstellen, dass "Österreich nicht besonders langsam" arbeite.

Im Gegenteil: Die Asylverfahren in erster Instanz würden schon jetzt innerhalb von maximal drei Monaten bzw. 27 Tagen abgewickelt. In Zukunft sollen diese Fast-Track-Verfahren idealerweise innerhalb von 20 Tagen stattfinden, führte Webinger dazu weiter aus.

Das Problem Österreichs liege demnach nicht in der ersten Instanz, "das Problem haben wir in der zweiten Instanz", so Kickl. Deshalb werde es eine Verfahrensbeschleunigung bei der Justiz geben. "An uns liegt es also nicht."

Details: Sicherungshaft für Asylwerber

"Wir sehen hier eine klare Lücke im österreichischen Rechtssystem, diese Lücke muss geschlossen werden", so Kickl. Für die geplante Sicherungshaft sieht der Innenminister eine klare Basis im EU-Recht.

Aus "Gründen der nationalen Sicherheit und zum Schutz der öffentlichen Ordnung" könne die Präventivhaft für gefährliche Asylwerber, "die im Geiste schon einen Sprengstoffgürtel umgeschnallt haben" – so ein Beispiel des Innenministers – eingeführt werden. "Die Bundesverfassung steht dem entgegen. Deswegen wollen wir in diesem Bereich eine Verfassungsänderung durchführen." Das stehe "voll und ganz am Boden der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechtskonvention", betonte Kickl in diesem Zusammenhang.

Jetzt würden die entsprechenden Änderung ausgearbeitet. Kickl lädt dazu Justizminister Moser ein. "Immerhin geht es hier um eine Änderung der Verfassung." Für eine Verfassungsänderung braucht die Regierung eine Zweidrittelmehrheit im Parlament.

(ek)

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