Politik

Integrationsjahr für Flüchtlinge beschlossen

Der Sozialausschuss des Nationalrates beschloss am Donnerstag das verpflichtende Integrationsprogramm für anerkannte Flüchtlinge.

Heute Redaktion
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Arbeitsmarkt-Integration für Flüchtlinge geplant
Arbeitsmarkt-Integration für Flüchtlinge geplant
Bild: Sabine Hertel

Der Gesetzesentwurf der Regierung sieht Folgendes vor: Anerkannte Flüchtlinge, die arbeitsfähig sind und nicht auf einen Arbeitsplatz vermittelt werden können, müssen ab September 2017 ein Integrationsprogramm absolvieren. Ab 2018 können am Programm auch Asylwerber teilnehmen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit anerkannt werden. Das Integrationsjahr hat diese Schwerpunkte: Spracherwerb, Jobvorbereitung mit beruflicher Qualifikation.

Das Programmangebot hängt jedoch von den budgetären Möglichkeiten ab, auch einen Rechtsanspruch auf Teilnahme gibt es nicht. Wer aber nicht daran teilnimmt, dem droht die Kürzung der Mindestsicherung. Verpflichtet zur Teilnahme sind einerseits anerkannte Flüchtlinge, andererseits subsidiär Schutzberechtigte.

Für den Entwurf stimmten SPÖ und ÖVP sowie die Grünen.

Heftige Kritik von der FPÖ

FP-Mandatar Herbert Kickl kritisierte scharf, dass auch Asylwerber mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit in das Integrationsjahr miteinbezogen werden. Man verdränge vollkommen, dass Asyl Schutz auf Zeit sei und nicht mit Zuwanderung vermengt werden dürfe. Vom Team Stronach hieß es, das Programm würde "Pseudoarbeitsplätze" schaffen", Kooperationen mit der Wirtschaft wären sinnvoller.

Grüne und Neos sind grundsätzlich für das Integrationsjahr. Letztere sehen aber noch offene Fragen und überlegen daher noch, ob sie dem Gesetz zustimmen. Die Grünen hielten fest, dass im Gesetz keine Rede von Arbeitszwang bzw. -verpflichtung sei.

Dass die Berufsvorbereitung, also Arbeitstrainings keine Beschäftigung im herkömmlichen Sinn sind, unterstrich auch der Ausschuss im Nationalrat, in dem er eine diesbezügliche "Feststellung" mit den Stimmen von Rot, Schwarz und Grün festhielt. In der heißt es, die Arbeitstrainings stellten "keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung dar", sie hätten vielmehr den "Charakter einer Weiterbildung, die auf den bereits bestehenden Qualifikationen aufbaut und der Vorbereitung einer Integration in den Arbeitsmarkt oder einer weiterführenden Ausbildung dient", heißt es wörtlich.

Die Abgeordneten der Regierungsparteien erwarten sich durch das Integrationsjahr eine bessere Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt. (uha)