Politik

Interview-Gäste sagen ORF-Star gleich reihenweise ab

ORF-Moderatorin Zimmermann hätte in der "ZIB2" gerne mit Behörden bzw. Ermittlern über die Causa Kellermayr gesprochen – doch sie lehnten alle ab.

Andre Wilding
ORF-Moderatorin Marie-Claire Zimmermann
ORF-Moderatorin Marie-Claire Zimmermann
Screenshot/ ORF

Nach der Kritik der Grünen Klubchefin Sigrid Maurer im Fall Lisa-Maria Kellermayr an der Arbeit der oberösterreichischen Polizei hat sich Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) mit einem Brief an die heimischen Polizisten gewandt. Darin verteidigte er das Vorgehen im vorliegenden Fall, betonte, dass "viele sehr viel unternommen haben", und kritisierte ein "generelles Schlechtreden" der Polizeiarbeit.

Die Exekutive hatte sich zuvor weiter bedeckt gehalten, gibt aber zu verstehen, dass man bezüglich des Schutzes der 36-Jährigen alle "gesetzlichen Maßnahmen ausgeschöpft hatte". Zwischen der ersten Anzeige (November 2021) wegen gefährlicher Drohung und der Einstellung des Verfahrens wegen mangelnder inländischer Gerichtsbarkeit (April 2022) hätte es fünf Gespräche mit Kellermayr gegeben, so die Polizei.

Laut dem Technologierrecht-Experten Nikolaus Forgo brauche es im Kampf gegen Hass im Netzt dabei dringend EU-weite Lösungen. Nationale Alleingänge, wie das im Jahr 2020 in Österreich beschlossene "Hass-im-Netz"-Gesetz, seien wirkungslos, kritisierte Forgo im Ö1-Mittagsjournal. Das hätte etwa der tragische Fall der Ärztin Lisa-Maria Kellermayr zuletzt besonders deutlich gemacht.

Auch in der "Zeit im Bild 2" wurde am Donnerstag über das Thema "Hass im Netz" gesprochen. Und eigentlich hatte ORF-Moderatorin Marie-Claire Zimmermann gerne mit Ermittlern ein Interview geführt. Doch diese sagten gleich reihenweise ab und wollten kein Interview geben.

"Leider abgelehnt"

"Wir hätten gerne jemanden von Seiten der Ermittler im Studio begrüßt und haben vom Innenminister abwärts, über die Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst sowie bei der Landespolizeidirektion Oberösterreich angefragt, ob jemand ins Studio kommt. Von dieser Seite wurde das leider abgelehnt", erklärte die ORF-Moderatorin den TV-Zusehern vor den Bildschirmen.

Stattdessen war Rechtsexperte Nikolaus Forgo vom Institut für Technologierrecht (Universität Wien) zu Gast in der "ZIB2" und stand Zimmermann Rede und Antwort. Vor allem die zentrale Frage, ob Behörden und Gesetze wirklich gegen Bedrohungen im Internet helfen, stand dabei im Raum.

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    Die oberösterreichische Ärztin Lisa-Maria Kellermayr ist am 29. Juli 2022 tot in ihrer Ordination gefunden worden.
    Die oberösterreichische Ärztin Lisa-Maria Kellermayr ist am 29. Juli 2022 tot in ihrer Ordination gefunden worden.
    HERMANN WAKOLBINGER / APA / picturedesk.com

    So könnte etwa eine neue EU-Verordnung durchaus Verbesserungen in diesem Bereich bringen. Außerdem soll die E-Evidence-Verordnung, an der seit Jahren gearbeitet wird, grenzübergreifende Ermittlungen gegen Personen vereinfachen, die im Internet Hass verbreiten und auch zu Gewalt aufrufen.

    "Die Politik denkt im Moment nicht, dass es notwendig ist, das "Hass-im-Netz-Gesetzpaket nachzuschärfen. Wie wirksam ist es denn?", wollte Zimmermann gleich zu Beginn des Interview wissen. Und Frogo hatte dazu eine eindeutige Meinung, die er auch ganz offen mitteilte:

    "Hassen darf man weiter"

    "Also dieses Paket, das vor zwei Jahren mit recht viel Nebengeräuschen präsentiert wurde, besteht aus einem rein strafrechtlichen Teil, der vergleichsweise klein ist, und einem sehr großen weiteren Teil, dem Kommunikationsplattformengesetz, das sich im Wesentlichen gegen die großen Plattformen richten sollte."

    Rechtsexperte Forgo zur Causa Kellermayr.
    Rechtsexperte Forgo zur Causa Kellermayr.
    Screenshot/ ORF

    Und: "An dieser Stelle ist zu sagen, dass mir nicht aufgefallen wäre, dass das bisher besonders effizient wäre". Es gebe in dem Gesetz zwar Verpflichtungen, allerdings müsse man festhalten, dass es Plattformen gibt, die man auf dem Weg in Europa gar nicht erreicht.

    Der Experte stellte zudem unmissverständlich klar: "Hass als solcher ist nicht strafbar. Hassen darf man weiterhin!" Nur als Delikt, etwa als eine gefährliche Drohung, sei er strafbar. Es sei zudem nicht gerade einfach, eine Linie zu ziehen, wo die freie Meinungsäußerung aufhört und eine Straftat beginnt.

    Auf die Frage, ob Personen nur noch unter ihrem echten Namen im Netz Beiträge posten bzw. veröffentlichen sollten, antwortete Forgo: "Diesen Versuch hat es bereits vor drei Jahren gegeben und das ist meiner Meinung nach aus sehr guten Gründen nicht weiterverfolgt worden." Es stimme zudem nicht, dass alles im Netzt anonym sei, denn ganz viele Informationen könnten auf Personen rückführbar sein.

    Außerdem würden viele dieser Hater gar kein Pseudonym verwenden, sondern unter ihrem echten Namen die Hass-Nachrichten und Drohungen verbreiten. Laut dem Rechtsexperten würde es aber bei der Ausstattung der Ermittler durchaus "Verbesserungspotenzial" geben, vor allem was die Ressourcen betreffe.

    Das solltest du bei Hass im Netz tun

    Doch was sollten Betroffene tun, die im Internet attackiert werden und Drohungen erhalten? "Man sollte unbedingt auf sich aufmerksam machen", so der Experte. Und zwar nicht nur bei der Polizei, "sondern auch bei Opferhilfeorganisationen wie ZARA." Man müsste laut Forgo "laut sein" und man sollte sich auch im Internet Verbündete suchen und dieses Thema in die Gesellschaft hineinbringen.

    Am Ende des Gesprächs stellte der Rechtsexperte dabei einmal mehr klar, dass es "tragisch und fürchterlich" sei, dass "wir über dieses Thema reden".

    Suizidgedanken? Hole dir Hilfe, es gibt sie.

    In der Regel berichten wir nicht über Selbsttötungen – außer, Suizide erfahren durch die Umstände besondere Aufmerksamkeit.

    Wenn du unter Selbstmord-Gedanken oder Depressionen leidest, dann kontaktiere die Telefonseelsorge unter der Nummer 142,täglich 0-24 Uhr.

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      Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com