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Inzest-Inserat der FPÖ hat gerichtliche Folgen

Heute Redaktion
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Bild: Screenshot FAN

Ein "Wahlplakat" mit dem Konterfei von Josef F., das die Freiheitlichen Arbeitnehmer NÖ (FA NÖ) in ihrer Zeitung geschaltet haben, soll nun ein gerichtliches Nachspiel haben. Masseverwalter Walter Anzböck, Rechtsanwalt in Tulln, will laut "Kronen Zeitung" klagen. "Dieses Werbesujet ist in jeder Hinsicht geschmacklos und ein Affront gegen die Opfer", wurde er zitiert.

, soll nun ein gerichtliches Nachspiel haben. Masseverwalter Walter Anzböck, Rechtsanwalt in Tulln, will laut "Kronen Zeitung" klagen. "Dieses Werbesujet ist in jeder Hinsicht geschmacklos und ein Affront gegen die Opfer", wurde er zitiert.

Der Zeitung zufolge wollte Anzböck noch am Montag juristisch gegen das Plakat vorgehen: mittels Unterlassungsklage und einer Entschädigungsforderung von symbolischen 10.000 Euro. Das Geld soll an die Familie des verurteilten Inzest-Täters ausbezahlt werden. "25 Jahre sind genug. Das SPÖ Justizpaket für noch mehr Täterschutz", heißt es - neben dem Konterfei von Josef F. - auf dem gefakten SPÖ-Plakat in der Zeitung der FA NÖ.

Es herrsche "vollkommenes Unverständnis" über die abstrusen Forderungen hinsichtlich des Justizpaketes, "welches im Großen und Ganzen nur aus Straferleichterungen für verschiedenste Straftaten besteht. Mörder kommen nach 25 Jahren aus dem Knast und Drogendelikte sind (fast) gar kein Verbrechen mehr", wenn es nach SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim gehe. "Denkt man konsequent weiter, hat sich die SPÖ ein neues Wählerklientel angeeignet - von der FA satirisch umgesetzt in links stehendem Wahlplakat", ist weiter zu lesen.

FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl will erst einmal auf die angekündigte Klage warten. "Ich bin gespannt, wie man das argumentieren will", sagte er am Montag. Das Sujet sei "zugegebenermaßen eine provokante Abrechnung mit dem justizpolitischen Amoklauf" von Hannes Jarolim, der sich ein Ende von lebenslangen Haftstrafen vorstellen kann. "Da kündigt sich Grausliches an", so Kickl. Die Freiheitlichen würden für Opfer- und nicht für Täterschutz stehen.