Oberösterreich

"Irrtum" – AK erkämpfte für Sehbehinderte 8.500 Euro

Sie hat über Jahre durch die Finger geschaut: Eine sehbehinderte Frau erhielt zu wenig Pflegegeld. Jetzt wandte sie sich an die Arbeiterkammer.

Oberösterreich Heute
Die Vöcklabrucker Arbeiterkammer-Bezirksstelle half der Arbeitnehmerin.
Die Vöcklabrucker Arbeiterkammer-Bezirksstelle half der Arbeitnehmerin.
AKOÖ/Wolfgang Spitzbart

Die Arbeitnehmerin aus dem Bezirk Vöcklabruck leidet unter einer starken Sehbehinderung. Daher bekam sie von Kindesbeinen an Pflegegeld der Stufe 1 und zusätzlich erhöhte Familienbeihilfe.

Dadurch verringerten sich die Zahlungen um monatlich 60 Euro. Als 2006 der Anspruch auf Beihilfe übersah das die Behörde. Der "Irrtum", so die AK, führte dazu, dass weiterhin das Geld abgezogen wurde.

Die Frau wandte sich vor sechs Jahren an die Vöcklabrucker Bezirksstelle der Kammer, die Kontakt zur Pensionsversicherungsanstalt (PVA) aufnahm. Diese erkannte den Fehler und zahlte rückwirkend für den Zeitraum 2012 bis 2017 einen Betrag von 4.224 Euro nach.

Land und PVA wollten nicht zahlen

Für 2006 bis 2011 verwies die PVA aber ans Amt der Oberösterreichischen Landesregierung. Die Begründung: Die Zuständigkeit für das Pflegegeld sei erst mit Jänner 2012 auf die Versicherungsanstalt übergegangen. Das Land weigerte sich jedoch, die Differenz zu beleichen. Die Argumentation: Es sei nach wie vor die PVA zuständig.

Die AK brachte schließlich Beschwerde gegen den Bescheid der Landesregierung ein. In einem langwierigen Verfahren wurde geklärt, dass auch für den Zeitraum 2006 bis 2011 die PVA zuständig war. Erst nach Beharren durch die Kammer, die den Verwaltungsgerichtshof einschaltete, zahlte diese auch die restlichen 4.260 Euro nach. Die Frau bekam also nachträglich in Summe fast 8.500 Euro.

„Derartig lange Entscheidungsprozesse kosten den Betroffenen viel an Nerven und Energie", erklärt der oberösterreichische AK-Präsident Andreas Stangl. Es sei daher wichtig, sich rechtzeitig an Experten zu wenden, um auch langwierige Verfahren durchstehen zu können.

Im Krankenstand gekündigt

Die AK ist vor Kurzem auch für eine andere Beschäftigte in die Bresche gesprungen: Die Verkäuferin musste musste eines Unfalls in Krankenstand, dann wurde sie auch noch gekündigt.

Die Kammer berechnete die offenen Ansprüche und machte sie bei der Firma geltend. Das Unternehmen sah den Fehler ein und beglich die Schulden. Die Frau bekam fast 8.500 Euro nachbezahlt.

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