Kannte Swift-Verdächtigen

IS-Anhänger schuldig gesprochen – bleibt auf freiem Fuß

Ein 19-Jähriger teilte IS-Propaganda, besaß Kinderpornos – und kannte den Taylor-Swift-Verdächtigen. Jetzt fiel das Urteil: Er wurde enthaftet.
Christoph Weichsler
10.02.2025, 13:06
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben

Aufsehenerregender Prozess in Wien. Der Angeklagte flüchtete als Kind aus dem Irak nach Österreich – drei Monate war er zu Fuß und mit dem Boot unterwegs. Trotz Schulabschluss und Berufsausbildung glorifizierte Mohamed A. (19) den Islamischen Staat, teilte Propaganda-Videos – und hatte Kontakt zum Taylor-Swift-Verdächtigen. Jetzt wurde er verurteilt, doch er ist wieder auf freiem Fuß!

Radikalisierung im Netz – und Verbindung zum Attentäter

Mohamed A. befand sich in einer Lehre als Gebäudetechniker und Elektriker. Doch während er tagsüber einem geregelten Beruf nachging, radikalisierte er sich online, teilte IS-Propaganda und glorifizierte die Terrormiliz. Besonders brisant: Er hatte nachweislich Kontakt zum Taylor-Swift-Verdächtigen, der sich über TikTok radikalisiert hatte.

Die Ermittlungen zeigen, dass Mohamed A. sich intensiv mit IS-Inhalten beschäftigte. Er teilte die Treueschwur-Rede von Abu Bakr al-Baghdadi, verbreitete Propaganda-Videos und diskutierte in Chatgruppen über die Terrormiliz.

IS-Videos, Kinderpornos und grausame Exekutionen

Auf seinem Handy fanden Ermittler über 150 IS-Videos, darunter zahlreiche Aufnahmen von Hinrichtungen. Ein Video zeigte, wie ein Homosexueller von einem Gebäude gestoßen wurde.

Weitere Videos zeigten öffentliche Enthauptungen, Erschießungen und Gefangene in orangefarbenen Overalls, die vor laufender Kamera hingerichtet wurden. Neben der IS-Propaganda fanden die Ermittler zudem über 200 kinderpornografische Dateien auf seinem Smartphone – weswegen ein eigenes Verfahren läuft.

Leugnete zunächst Kontakt zum Taylor-Swift-Verdächtigen

Die Staatsanwaltschaft sah in Mohamed A. keinen naiven Jugendlichen, sondern einen jungen Mann mit Job, der sich bewusst mit der IS-Ideologie beschäftigte.

Zudem fiel auf, dass er den Kontakt zum Taylor-Swift-Verdächtigen anfangs leugnete. Erst als er mit Beweisen konfrontiert wurde, gab er zu, ihn im Juni 2024 in einer Wiener Moschee getroffen zu haben.

Staatsanwalt: "Er wusste genau, was er tat"

Die Staatsanwaltschaft zeichnete ein klares Bild: "Das hier sind keine Jugendsünden, sondern gezielte Handlungen, die eine gefährliche Nähe zum IS zeigen." Ermittlungen hätten gezeigt, dass Mohamed A. sich über Jahre hinweg mit IS-Ideologie beschäftigte. "Er war nicht irgendein unbedarfter junger Mann, der zufällig auf diese Inhalte gestoßen ist. Er hat aktiv IS-Propaganda konsumiert, geteilt und sich in Chats als Unterstützer gezeigt."

Der Staatsanwalt betonte zudem, dass IS-Gruppen genau solche Täter suchen – junge Männer, die sich von radikalen Inhalten beeinflussen lassen und dann aktiv zur Verbreitung beitragen. "Diese Strategie der Radikalisierung funktioniert, das sieht man an diesem Fall. Und solche Fälle sind keine Einzelfälle."

Verteidigung: "Er hat sich beeinflussen lassen"

Sein Anwalt Andreas Reichenbach versuchte, die Vorwürfe zu entkräften: "Mein Mandant ist kein gefährlicher Fanatiker, sondern ein junger Mann, der sich durch das Internet in eine falsche Richtung bewegt hat. Er hat sich blenden lassen, aber von ihm geht keine Bedrohung aus."

Verteidiger Andreas Reichenbach vor Verhandlungssaal 401: Der Anwalt des 19-jährigen Angeklagten betonte, dass sein Mandant kein Fanatiker sei, sondern von IS-Propaganda manipuliert wurde.
Helmut Graf

Der 19-Jährige erklärte vor Gericht, er wolle seine Ausbildung beenden, Matura machen und später Physik oder Medizin studieren. Durch Deradikalisierungsmaßnahmen habe er erkannt, wie falsch seine früheren Ansichten waren.

Das Urteil: Schuldig – aber enthaftet

Das Gericht sprach Mohamed A. schuldig und verhängte eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten, davon 18 Monate bedingt. Da die Untersuchungshaft angerechnet wurde, ist die Strafe verbüßt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Zusätzlich wurde eine dreijährige Bewährungshilfe angeordnet. Der Richter sagte abschließend: "Wenn sie der Bewährungshilfe Folge leisten, haben sie eine Ruhe von uns."

Radikalisierung auf TikTok – Gefahr bleibt

Der Staatsanwalt machte deutlich, dass die Bedrohung durch den IS weiterhin besteht. "Ja, der IS ist nicht mehr so präsent wie vor einigen Jahren. Aber das macht ihn nicht weniger gefährlich. Die Terrormiliz agiert jetzt noch gezielter, sie nutzt soziale Medien, sie rekrutiert online. Und Fälle wie dieser zeigen, dass die Strategie funktioniert."

{title && {title} } CW, {title && {title} } Akt. 10.02.2025, 13:33, 10.02.2025, 13:06
Jetzt E-Paper lesen