Ein toter 14-Jähriger, fünf teils lebensgefährlich Verletzte – das Blutbad eines IS-Fanatikers in Villach sorgt sei Tagen für Entsetzen in ganz Österreich. Mit einem Klappmesser stach der 23-Jährige wahllos auf Passanten ein. Der Syrer hatte vorgehabt, weiter und so lange zu morden, bis er von der Polizei erschossen worden wäre. "Ich wollte so viele Menschen töten wie möglich und mich dann von der Polizei erschießen lassen", soll der Mann laut "Krone" in den bisherigen Verhören angegeben haben.
Laut den Ermittlern soll sich Ahmad G. in den letzten Monaten über die Online-Plattform TikTok radikalisiert haben. Der Zeitungsverkäufer soll das Messer erst drei Tage vor dem Anschlag gekauft haben. "Er hat die Tat eindeutig vorgehabt und wollte Menschen töten", erfuhr "Heute" aus Ermittlerkreisen. In der Wohnung des Mannes konnte eindeutige Hinweise auf einen IS-Bezug gesichert werden. Aus einem schwarzen Müllsack bastelte sich Ahmad G. eine Flagge der Terrororganisation Islamischer Staat.
Zudem konnten die Ermittler auch Notizen des mutmaßlichen Attentäters sichergestellt werden. Auf einem Schriftstück, das "Heute" vorliegt, heißt es unter anderem: "Es gibt keinen Gott außer Gott". Zudem schrieb Ahmad G., dass der Islamische Staat bis "zum Kommen des Jüngsten Gerichts" bestehen bleibe. Und: "Mohammed ist der Gesandte Gottes. Und die, die mit ihm sind, sind hart gegen die Ungläubigen, doch barmherzig zueinander. Kampf den Ungläubigen."
Noch am Montagnachmittag wurde Ahmad G. in die Justizanstalt Villach überstellt. Der 23-Jährige befindet sich seither in Einzelhaft, wird rund um die Uhr von Kameras überwacht. Die Staatsanwaltschaft hat bereits U-Haft beantragt. Nach einem verpflichtenden Verhör wird der zuständige Haft- und Rechtsschutzrichter am Mittwoch über diese entscheiden. Dem Islamisten wird Mord und mehrfacher Mord mit terroristischem Hintergrund ermittelt.
Nur einen Tag nach der Bluttat hat das Innenministerium ein Asyl-Aberkennungsverfahren gegen den Syrer eingeleitet. "Bei Straffälligkeit von Asylberechtigten gilt das Beschleunigungsgebot – das bedeutet, dass ein solches Verfahren bereits bei Einlangen der Anzeige eingeleitet wird", heißt es seitens des BFA gegenüber "Heute". Die tatsächliche Aberkennung könne jedes erst bei Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung wegen eines besonders schweren Verbrechens erfolgen.
Am Rande eines einberufenen Kärntner Sicherheitsgipfels kündigte Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) eine flächendeckende Polizeipräsenz an. Zudem sprach er sich für eine Aufstockung innerhalb der Exekutivorgane sowie der nachrichtendienstlichen Aktivitäten aus.
Aus Sicht des roten Landeschefs brauche es außerdem schärfere Gesetze gegen hetzerische Videos auf "Manipulationsplattformen". "Die Plattformen müssen ihre Inhalte nach demokratiefeindlichen Inhalten durchsuchen", so Kaiser weiter. Klar sei auch, dass man verfassungskonforme Regelungen zur verdeckten Überwachung von Messengerdiensten brauche.