Weil er in sozialen Netzwerken als Profilbild das Foto eines Kämpfers der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) verwendet hat, ist am Donnerstag ein 28-jähriger in Graz lebender gebürtiger Tschetschene nicht rechtskräftig zu einem halben Jahr bedingter Haft verurteilt worden. Ihm wurde "Gutheißen von terroristischen Straftaten" vorgeworfen.
Weil er in sozialen Netzwerken als Profilbild das Foto eines Kämpfers verwendet hat, ist am Donnerstag ein 28-jähriger in Graz lebender gebürtiger Tschetschene nicht rechtskräftig zu einem halben Jahr bedingter Haft verurteilt worden. Ihm wurde "Gutheißen von terroristischen Straftaten" vorgeworfen.
Das Bild zeigte eine Kämpfer, der die IS-Flagge schwenkt. Dieses benutzte der nach eigenen Aussagen strenggläubige Moslem in sozialen Netzwerken und tauschte sich damit mit seinen Kontakten aus. Die Erklärung, er habe das Foto nur verwendet, weil auf der Flagge ein Satz aus seinem Glaubensbekenntnis stehe, ließ der Richter nicht gelten - er verglich dies mit der Verwendung eines Bildes von Adolf Hitler mit der Erklärung, man habe dies nur gewählt, weil einem die Person optisch gefalle.
Schließlich gab der 28-Jährige, der seit zwölf Jahren in Graz lebt, zu, es sei ein "Blödsinn" gewesen. Er verurteile die Taten des IS und sprach den Terroristen ihren Glauben ab - im Koran stehe nämlich, dass man Unschuldige nicht töten dürfe. Heraus kam aber auch, dass der Angeklagte Predigten eines zu sechs Jahren Haft verurteilten Imams besucht hatte - bei dessen Prozess war er sogar vor Ort.