Oberösterreich

Ist die Impfquote in Braunau in Wahrheit schon höher? 

Braunau ist Hochrisikogebiet, deshalb gelten seit Samstag strenge Ausreisebestimmungen. Grund ist die niedrige Impfquote. Aber ist sie so niedrig?

Peter Reidinger
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Ab Samstag gelten in Braunau wieder Ausreisetests.
Ab Samstag gelten in Braunau wieder Ausreisetests.
DANIEL SCHARINGER / APA / picturedesk.com

852 Impfungen fehlten am Freitag noch, dann hätte Braunau eine Impfquote von 50 Prozent erreicht. Das wäre für den ganzen Bezirk von großer Bedeutung: Wie berichtet muss der Bezirk ja aufgrund der niedrigen Impfquote (49,2 Prozent) unter die Inzidenz von 200 rutschen, damit die Maßnahmen wieder aufgehoben werden.

Aber: Ist die Impfquote in Braunau tatsächlich unter 50 Prozent? Ein "Heute"-Leser aus dem Bezirk Braunau hat sich bei uns gemeldet. 

Leser wunderte sich

Er ist aus dem Bezirk Braunau, arbeitet aber in Deutschland. Dort hat er sich auch impfen lassen. "Meine Zweitimpfung war Ende Juni. Als ich letzte Woche bei meinem Hausarzt war, fragte ich auch nach, sie sollen bitte nachschauen, ob meine Coronaimpfung in Östereich registriert ist. Das war nicht der Fall!"

"Heute" fragte beim Krisenstab des Landes nach, ob Impfungen, die in Deutschland durchgeführt wurden, tatsächlich nicht im österreichischen System registriert sind. 

Die Ausreise-Testpflicht gilt für alle Personen, die den Bezirk verlassen wollen – unabhängig von ihrem Wohnsitz und unabhängig davon, wie lange sie sich dort aufgehalten haben.
Als Nachweis gilt laut Bundes-Erlass ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf oder ein negativer Antigen-Test, nicht älter als 24 Stunden. Falls erforderlich werden seitens des Landes zusätzliche Testkapazitäten eingerichtet. (Alle Testmöglichkeiten unter: https://www.land-oberoesterreich.testet.at)
Von der Testverpflichtung ausgenommen sind alle, die bereits vollimmunisiert sind sowie genesene Personen mit zumindest einer Covid-Teilimpfung. Auch für Einsatzkräfte im Einsatzfall gilt die Testverpflichtung nicht.
Weiters gilt die Ausreise-Testverpflichtung unter anderem nicht:
Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr zur Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens und zur Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen zur Wahrnehmung von unaufschiebbaren behördlichen (Wahlen) oder gerichtlichen Wegen sowie Fahrten im Rahmen des Strafvollzugs
Für Kinder, Schülerinnen und Schüler die Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen zum Zweck der Teilnahme am Unterricht besuchen
Für Personen, die Kinder zu und von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schülerinnen und Schüler zu und von Schulen transportieren, ausschließlich zum Zweck dieses Transports.

 Die Antwort: Impfungen aus dem Ausland werden NICHT automatisch im System registriert, müssen nachgereicht werden! 

Der Krisenstab erklärt: "Eine Nachtragung mit einem entsprechenden Nachweis einer im Ausland erhaltenen Corona-Schutzimpfung ist grundsätzlich jederzeit möglich, sofern der Impfstoff in Österreich auch anerkannt ist".

Nachtragen der Impfung nicht gratis

Gratis ist das allerdings nicht: "Eine solche Nachtragung wird unter anderem von Hausärzten und Hausärztinnen, gegen Verrechnung, vorgenommen", so die Info des Krisenstabes. Mitzubringen seien dafür ein qualifizierter Impfnachweis, der alle nötigen Informationen, wie beispielsweise Chargenetikett, Datum der Impfung und die impfende Stelle, den impfenden Arzt enthält.

 Das bedeutet: All jene Oberösterreicher, die sich in Deutschland impfen haben lassen, müssen die Impfung auch in Österreich registrieren lassen! 

Gut möglich, dass alleine durch diese Nachreichungen die Impfquote im Bezirk Braunau (Grenzgebiet zu Bayern) in Wahrheit höher wäre.