Das ist der Grund

IT-Panne lähmte Airports – Passagiere gehen leer aus

Turbulente Woche für die europäischen Airports – ein Großteil der Fluggäste könnte trotz Verspätungen jedoch leer ausgehen.
Newsdesk Heute
30.07.2024, 09:30
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben

Ausgerechnet zum Höhepunkt der Sommerferien machten mehrere außergewöhnliche Ereignisse das Fliegen zur Herausforderung. Erst sorgte eine IT-Panne weltweit zu Problemen bei Check-in und Co., dann gab es in ganz Europa Proteste von Klima-Aktivisten, die bis aufs Rollfeld vordrangen und für stundenlange Blockaden sorgten.

Grundsätzlich gibt es in solchen Fällen klar definierte Kompensationen, die Fluglinien ihren Kunden erbringen müssen, informiert die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf). Bei einer Verspätung von über drei Stunden, die nicht auf "außergewöhnliche Umstände" zurückzuführen sind, stehen je nach Flugdistanz Zahlungen zwischen 250 und 600 Euro zu.

"Heute" auf Google als bevorzugte Quelle festlegen

IT-Panne wohl außergewöhnlicher Umstand

Außergewöhnliche Umstände befreien die Airlines jedoch von Ausgleichszahlungen, dazu zählen etwa die politische Lage, Unwetter oder unerwartete Flugsicherheitsmängel. "Im Falle des globalen IT-Ausfalls deutet vieles darauf hin, dass es sich um einen solchen außergewöhnlichen Umstand handelt und demnach keine Ausgleichszahlungen an die Fluggäste zu leisten sind", vermutet die apf. Konkret sei das aber im Einzelfall zu beurteilen.

Auch, wenn die Fluglinie einen außergewöhnlichen Umstand nachweisen kann, entfällt lediglich die Pflicht zur Leistung einer Ausgleichszahlung. Betroffene haben weiterhin Anspruch auf Unterstützungs- und Betreuungsleistungen wie Verpflegung und Hotelunterbringung, abhängig von der Flugdistanz und der Abflugsverspätung:

Bei Protestaktionen sei die Lage grundsätzlich eine andere. Hier kommt es darauf an, ob diese angekündigt wurden und ob die Fluglinien in der Zwischenzeit Möglichkeit hatten, Maßnahmen zu ergreifen.

Zumindest in Wien dürfte sich diese Frage erübrigen. Lediglich auf einem Flug gab es eine geringe Verspätung durch einen Klima-Protest, der noch dazu an einem anderen Tag als angekündigt stattfand.

Das ist zu tun

Die apf empfiehlt betroffenen Personen, keine eigenständigen Ausgaben zu tätigen, bevor sie nicht mit der Fluglinie Kontakt aufgenommen haben und die Belege in Originalform aufzubewahren. Zudem sollten sich Reisende kostenmindernd verhalten. Sollte die Fluglinie die Forderungen nicht anerkennen, steht es Betroffenen offen, sich kostenlos an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte zu wenden.

Fluggäste, die nach einer erlittenen Unregelmäßigkeit keine Einigung mit der Fluglinie über ihre Forderungen erzielen oder schlichtweg keine Antwort von der Fluglinie erhalten, können sich kostenlos und provisionsfrei an die apf wenden. In diesen Fällen vermittelt die unabhängige Schlichtungsstelle zwischen den Fluglinien und den Fluggästen.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 30.07.2024, 10:05, 30.07.2024, 09:30
Mehr zum Thema