Reisen

Italien verschärft ab heute Corona-Regeln für Reisende

Die Corona-Inzidenz in Italien steigt. Deshalb wird der Einsatz des "Green Pass" ab 1. September ausgeweitet. Betroffen sind davon vor allem Reisende.

Christine Scharfetter
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Die österreichisch-italienische Grenze (Archivfoto)
Die österreichisch-italienische Grenze (Archivfoto)
JOE KLAMAR / AFP / picturedesk.com

Während die Österreicher vor Saisonende noch schnell einmal die Koffer packen und Richtung Süden aufbrechen. Stiegen die Corona-Zahlen ausgerechnet in einem der beliebtesten Urlaubsländer zuletzt stark an. Nahezu täglich gibt es in Italien tausende Neuinfizierte, die landesweite 7-Tage-Inzidenz lag am 31. August bei 75,7.

Aus diesem Grund hat das beliebte Urlaubsland seine CoV-Regeln noch einmal verschärft - und diese treffen ab 1. September vor allem Reisende.

Inlandsreisen nur noch mit "3G"-Regel

Bereits seit 6. August geht auch in unserem Nachbarland nichts mehr ohne "Grünen Pass". Wer in Restaurants, Bars, Museen, Fitnessstudios oder Schwimmbäder möchte, muss geimpft, genesen oder getestet sein. Diese "3G"-Regel gilt nun auch für Reisende in Bussen, Zügen, auf Fähren und Inlandsflügen.

Inlandsflüge

Für alle Inlandsflüge ist ein grüner Pass ab 1. September obligatorisch. Damit müssen alle die auch nur innerhalb von Italien von A nach B fliegen mindestens eine Impfdosis erhalten haben, von Covid geheilt sein oder einen negativer Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, bei sich führen.

➤ Schiffe und Fähren

Wer mit der Fähre zwischen zwei italienischen Regionen verkehrt, also etwa von Latium nach Sardinien, braucht ebenfalls einen "Green Pass". Mit einer Ausnahme: Wer per Fähre über die Straße von Messina von Sizilien nach Kalabrien oder umgekehrt reist, braucht keinen grünen Pass. Ebenfalls ist kein Nachweis notwendig, wenn die Fähre oder das Schiff zwei Orte in derselben Region verbindet.

➤ Züge & Busse

Wer mit Langstreckenbussen und im Bahnverkehr mit Hochgeschwindigkeits- sowie Intercity-Zügen reist, braucht einen Nachweis, dass er gegen Covid-19 geimpft, negativ getestet oder genesen ist. Für den öffentlichen Nahverkehr ist diese "3-G-Regel" nicht vorgesehen. Kontrolliert werden die Zertifikate vom Bahnpersonal oder dem Busfahrer.

Regeln für das Schuljahr

Weitere Regeln gelten für das im September beginnende Schuljahr. Das Schulpersonal darf nur mit dem „Grünen Pass“ zur Arbeit kommen – eine teils umstrittene Regelung. Wer sich nicht impfen lassen kann, bekommt kostenlose Coronavirus-Tests. Ansonsten sind diese in Italien in der Regel kostenpflichtig.

Strafen bei Nicht-Einhalten der Regeln

Wer sich irgendwo aufhält, wo ein Green Pass benötigt wird, diesen aber nicht vorweisen kann, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Diese beläuft sich auf 400 Euro. Wenn man die Busse aber innerhalb von fünf Tagen bezahlt, reduziert sich der Betrag auf 260 Euro.