"Für Dachs gehalten"

Jäger erschießt Katze und Igel – bekämpft Waffenverbot

Nach zwei tödlichen Verwechslungen setzte es ein Waffenverbot. Der steirische Waidmann zog dagegen jetzt bis vor das Höchstgericht.
Newsdesk Heute
21.07.2026, 08:55
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Gleich zweimal soll ein Jäger aus dem Bezirk Leibnitz Tiere wegen einer folgenschweren Verwechslung erschossen haben. Besonders brisant: Im Fall einer Katze fiel der Schuss nur wenige Meter von Wohnhäusern entfernt.

Der Vorfall ereignete sich im Vorjahr. Der Waidmann saß gegen Mitternacht auf einem Hochsitz, als er am Waldrand ein Tier bemerkte und abdrückte. Getroffen wurde eine zweijährige, schwarz-weiße Katze.

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Das Tier befand sich nur rund 23 Meter von seinem Zuhause entfernt. Schwer verletzt schleppte sich die Katze noch in Richtung des Wohnhauses, ehe sie verendete.

Igel sind deutlich kleiner als Dachse. Der Steirer schoss trotzdem
iStock

Katzenbesitzer warnte den Jäger

Der Besitzer hatte laut "Kronen Zeitung" offenbar bereits eine böse Vorahnung. Rund zwei Wochen vor dem tödlichen Schuss soll er den Jäger ausdrücklich darauf hingewiesen haben, dass sich seine Katze regelmäßig auf der Wiese zwischen Haus und Wald aufhalte.

Der Grund für die Warnung: Der Waidmann hatte zuvor bereits einen Igel erschossen. Auch diesen will er mit einem Dachs verwechselt haben.

Gericht sieht Mann als uneinsichtig

Vor dem Verwaltungsgericht erklärte der Jäger, er habe die Katze in der Dunkelheit für einen Dachs gehalten. Diese Verantwortung überzeugte das Gericht jedoch nicht: "Dem geprüften Jäger müsse bekannt sein, dass nachts bei Dunkelheit Dachse nicht gejagt werden dürfen." Zudem sei eine Schussabgabe in unmittelbarer Nähe von Häusern verboten.

Der Jäger hatte es nach eigenen Angaben auf Dachse abgesehen.
Getty Images/iStockphoto

Das Gericht bezeichnete die Aussagen des Mannes als "verharmlosend, uneinsichtig und widersprüchlich". Es sei zu befürchten, dass er Waffen erneut missbräuchlich verwenden könnte. Gegen den Steirer wurde deshalb ein Waffenverbot verhängt.

Höchstgericht weist Revision zurück

Der Jäger wollte die Entscheidung nicht akzeptieren und wandte sich mit einer außerordentlichen Revision an den Verwaltungsgerichtshof. Doch auch dort hatte er keinen Erfolg. Das Höchstgericht wies die Revision zurück, weil keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorliege.

Das Waffenverbot bleibt damit aufrecht. Der Steirer darf weiterhin keine Waffen besitzen oder führen.

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