Welt

Böhmermann scheitert vor Gericht gegen Merkel

Das Berliner Verwaltungsgericht hat Jan Böhmermanns Unterlassungsklage gegen Kanzlerin Merkel abgewiesen.

Heute Redaktion
Teilen
1/9
Gehe zur Galerie
    Jan Böhmermann und das Rundfunk Tanzorchester Ehrenfeld auf Tour in Wien
    Jan Böhmermann und das Rundfunk Tanzorchester Ehrenfeld auf Tour in Wien
    (Bild: picturedesk.com)

    Vor drei Jahren sorgten die Verse des Satirikers Jan Böhmermann gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan für eine heftige Diskussion um Kunstfreiheit.

    Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel mischte sich in die Debatte ein und bezeichnete Böhmermanns Schmähgedicht als "bewusst verletzenden Text". Durch diese Äußerung wiederum sah der TV-Star seine Grundrechte verletzt, weswegen sich nun ein Gericht damit befasst hat.

    Vor Gericht abgeblitzt

    Böhmermann klagte die Republik auf Unterlassung. Die Worte der Kanzlerin hätten einen Eingriff in die Presse- und Kunstfreiheit dargestellt.

    Das Verwaltungsgericht hat nun allerdings anders entschieden, eine Unterlassungsklage sei in diesem Fall unzulässig. Die Äußerung Merkels sei laut Ansicht der Richter nicht rechtswidrig. Außerdem habe sie sich bereits 2016 davon distanziert.

    Vorwurf: Rassismus statt Satire

    Böhmermanns Schmähgedicht sorgte für diplomatische Spannungen zwischen Deutschland und der Türkei. Die türkische Bevölkerung in Deutschland warf dem Satiriker darüber hinaus vor, rassistische Klischees zu verwenden. Sie empfand Böhmermanns Text als beleidigend und verstand ihn nicht als Satire. (ek)