Eigentlich hätte der 3G-Nachweis an der Grenze ja bereits vor einem Monat in Kraft treten sollen ("Heute" hat berichtet), jedoch wurden die Pläne aus Sorge vor Mega-Staus durch Kontrollen bei den Grenzübergängen wieder verworfen. Doch nun macht Slowenien ernst und verschärft per kommendem Montag seine Einreisebestimmungen.
Ab dem 16. August müssen nur mehr Menschen, die nach Slowenien einreisen und dort Urlaub machen wollen, sondern auch alle, die nur auf der Durchreise sind, beispielsweise nach Kroatien, nachweisen können, dass sie geimpft, getestet oder genesen sind. Dies gilt auch für die Rückreise, weshalb man sich im Ausland testen lassen muss.
Wer keinen entsprechenden Nachweis vorlegen kann, muss sich in eine zehntägige Quarantäne begeben. Begleitete Kinder unter 15 Jahren sind von den Auflagen befreit, außerdem Arbeitspendler und Eigentümer oder Pächter von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken im Grenzgebiet oder auf beiden Seiten der Staatsgrenze zu Österreich.
➤ Grüner Pass: EU-weit gültiges Covid-Zertifikat, in digitaler oder gedruckter Form, mit QR-Code
➤ Digitales Covid-Zertifikat dritter Staaten: In digitaler oder gedruckter Form, mit QR-Code. Muss die gleichen Daten beinhalten wie der EU-Grüne Pass
➤ Negativer PCR-Test: Nicht älter als 72 Stunden
➤ Negativer Antigen-Schnelltest: Nicht älter als 48 Stunden
➤ Nachweis über Genesung: Nicht älter als 6 Monate
➤ Gültigkeit der Impfungen:
- BonTech/Pfizer: 7 Tage nach zweiter Dosis gültig
- Moderna: 14 Tage nach zweiter Dosis gültig
- AstraZeneca: 21 Tage nach Erstimpfung gültig
- Johnson&Johnson: 14 Tage nach Impfung gültig
➤ Genesene können einen positiven PCR-Testbefund, der mindestens zehn und maximal sechs Monate alt sein darf, oder ein ärztliches Attest vorlegen. Ebenso wird ein Genesungszertifikat in Kombination mit dem Nachweis einer Impfung akzeptiert.
Alle Details zur Einreise nach Slowenien findest du HIER >>