Reisen

Österreichs Nachbar verschärft spontan Durchreise-Regel

Nachgeschärft: Ab dem 15. Juli muss man nun beim Grenzübertritt nach Slowenien einen 3G-Nachweis erbringen – auch bei der Durchreise.

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Ab dem 15. Juli muss man beim Grenzübertritt nach Slowenien einen 3G-Nachweis erbringen – auch bei der Durchreise.
Ab dem 15. Juli muss man beim Grenzübertritt nach Slowenien einen 3G-Nachweis erbringen – auch bei der Durchreise.
ERWIN SCHERIAU / APA / picturedesk.com

Nachdem sich die Corona-Lage in den meisten Ländern Europas eigentlich langsam wieder entspannt hatte, schnellen die Zahlen vielerorts wieder in die Höhe. Kaum verwunderlich also, dass einige Länder ihre Einreisebestimmungen wieder verschärfen. Zuletzt haben etwa Kroatien, Malta oder Israel ihre Reiseregeln geändert. 

Auch die Österreich-Nachbarn Slowakei und Tschechien haben in den vergangenen Tagen Änderungen bezüglich der Einreise vorgenommen. 

 Ab 15. Juli schärft nun auch Slowenien wieder nach!

3G-Nachweis, sonst Quarantäne

Ab 15. Juli muss nun auch an der slowenischen Grenze ein 3G-Nachweis erbracht werden – unabhängig davon, aus welchem Land man einreist. Wer keinen entsprechenden Nachweis über eine Impfung, Genesung oder einen Test vorlegen kann, muss sich in eine zehntägige Quarantäne begeben. Begleitete Kinder unter 15 Jahren sind von den Auflagen befreit.

Corona-Auflagen im Überblick

Grüner Pass: EU-weit gültiges Covid-Zertifikat, in digitaler oder gedruckter Form, mit QR-Code

Digitales Covid-Zertifikat dritter Staaten: In digitaler oder gedruckter Form, mit QR-Code. Muss die gleichen Daten beinhalten wie der EU-Grüne Pass

Negativer PCR-Test: Nicht älter als 72 Stunden

Negativer Antigen-Schnelltest: Nicht älter als 48 Stunden

Nachweis über Genesung: Nicht älter als 6 Monate

 Gültigkeit der Impfungen
- Pfizer: 7 Tage nach zweiter Dosis gültig
- Moderna: 14 Tage nach zweiter Dosis gültig
- AstraZeneca: 21 Tage nach Erstimpfung gültig
- Johnson&Johnson: 14 Tage nach Impfung gültig
- Sputnik: 14 Tage nach zweiter Dosis gültig
- Sinopharm: 14 Tage nach zweiter Dosis gültig

Alle Details zur Einreise nach Slowenien findest du HIER >>

Neu: Auch bei Durchreise

Anders als bisher gilt diese Regelung nun auch für Personen, die sich auf der Durchreise in ein anderes Land befinden. Pendler sind in der neuen Verordnung auch nicht mehr von den Auflagen ausgenommen. 

 Mit der neuen Regelung schafft Slowenien zudem die Liste der Risikoländer, die bisher für die Einreiseregeln ausschlaggebend waren, ab.

Keine ständigen Einreisekontrollen

Allerdings werden an den Schengen-Binnengrenzen keine ständigen Einreisekontrollen durch slowenische Beamte mehr durchgeführt. Das betrifft die Grenzen zu Österreich, Italien und Ungarn.

Wie eine Polizeisprecherin auf Anfrage der APA bestätigte, werde die Einhaltung der Einreisebestimmungen hier dann überprüft, wenn es Corona-bedingt wieder zu stationären Kontrollen an den Grenzen kommen sollte. 

 Aber auch im Rahmen stichprobenartiger Kontrollen im Landesinneren würden die Auflagen künftig überprüft.

EU warnt vor Alleingängen

Von Seiten der EU werden angesichts des Infektionsgeschehens allerdings keine Bedenken geäußert. Laut Einschätzungen der EU-Kommission ist die Urlaubssaison in Europa auch trotz der steigenden Zahlen nicht in Gefahr.

Zuletzt warnte der EU-Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni sogar vor Alleingängen hinsichtlich der Einreisebestimmungen. Dies würde die Unsicherheit der Menschen in Europa erhöhen. (Mehr dazu HIER >>)

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