Österreich

BH verbietet Raucherzelt, saftige Strafe droht

Heute Redaktion
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Seit gut drei Wochen steht vor dem "Stifterstüberl" in Freistadt ein Raucherzelt. Damals war unklar, ob es bleiben darf. Jetzt ist klar: Auf Anordnung der BH muss es weg.

"Wenn es so weitergeht, muss ich überhaupt zusperren", eröffnet Willi Lang uns am Sonntagvormittag am Telefon. In den letzten Wochen – seit Durchsetzung des absoluten Rauchverbots in der Gastronomie – seien die Einnahmen stark zurückgegangen. Und das, obwohl das Raucherzelt bereits stand, erklärt er.

Zelt muss binnen 1 Woche weg

Doch es kommt noch schlimmer. Denn jetzt wird auch das Pofel-Zelt bald Geschichte sein. Mitte dieser Woche erhielt der Gastwirt nämlich einen Brief von der Bezirkshauptmannschaft Freistadt. Er müsse "den Betrieb des nicht genehmigten Gastraumes bzw. Zeltes" einstellen und das Zelt innerhalb von einer Woche "entfernen", heißt es in dem Schreiben.

Wird das Zelt nicht abgebaut, droht dem 58-Jährigen eine Geldstrafe von bis zu 3.600 Euro. Sollte im Zelt geraucht werden, gilt dies als Verwaltungsübertretung und wird mit bis zu 2.000 Euro bestraft – im Wiederholungsfall mit bis zu 10.000 Euro.

Raucherzelt war für Behörden noch Grau-Zone

Dabei war wenige Tage nach Inkrafttreten des absoluten Rauchverbots selbst für die Behörden noch nicht klar, ob ein Raucherzelt rein rechtlich überhaupt geht.

Ob bzw. inwieweit teilweise offene "zeltartige Konstruktionen" vom Rauchverbot erfasst sind und welche Lösungen letztlich gesetzeskonform sind, müsse laut derzeitiger Judikatur im Einzelfall und anhand der örtlichen Begebenheiten beurteilt werden, lautete die Auskunft vom Bundesministerium. Hier noch einmal der Artikel zum Nachlesen.

Eine Genehmigung will der 58-Jährige vorerst nicht einholen. Stattdessen will er sich mit einer Markise behelfen, um so zumindest eine kleine Überdachung für die Raucher zu schaffen. Wie's mit seinem "Stifterstüberl" weitergeht, müsse man sehen, so Lang.