Die Untersuchung durch die Wiener Polizei soll im Februar stattgefunden haben. Der Klimaaktivist (24) beschwerte sich wegen Unverhältnismäßigkeit, bekam in erster Instanz vom zuständigen Verwaltungsgericht Recht. Die Polizei Wien brachte aber eine Revision ein.
Aktuell wird vom Verwaltungsgericht das vorgesehene Vorverfahren durchgeführt, berichtet die "APA". Darin kann der Aktivist auch noch einmal Stellung zur Revision nehmen. Der Akt gehe daraufhin an den Verwaltungsgerichtshof, welcher dann eine Entscheidung trifft.
Im Zuge eines Klebe-Protests der "Letzten Generation" wurde der Aktivist am 20. Februar festgenommen und in das Polizeianhaltezentrum Rossauer Lände gebracht. Im Zuge einer Untersuchung habe ihn dort ein Polizist gezwungen, die Unterhose bis zu den Knien hinunterzuziehen.
Der betroffene Inspektor schilderte das Vorgehen vor Gericht als Teil eines "Standardprozederes", so die "APA". Er habe den Verdacht gehabt, der 24-Jährige könnte eventuell Superkleber in der Unterwäsche verstecken. Man könne ja nicht brauchen, dass sich jemand im Polizeianhaltezentrum festklebt, so der Gruppeninspektor.
Da es aber keine Anzeichen für eine Gefährdung durch den Aktivisten gab, bekam er vom Gericht Recht. Eine solche Maßnahme sei nur erlaubt, um Eigen- oder Fremdverletzungen zu verhindern oder eine Flucht vorzubeugen. Ist das Gefährdungspotenzial aber niedrig, ist eine solche Durchsuchung unverhältnismäßig, entschied das Verwaltungsgericht.
Nun kommt es am Verwaltungsgerichtshof zu einer außerordentlichen Revision. Die Polizei, die diese Revision eingelegt hat, muss nun zeigen, dass das Urteil von der Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht. "Ich bin gespannt, wie sie das argumentieren möchte", so Clemens Lahner, Anwalt des Aktivisten, gegenüber der "APA".