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Jetzt kommen neue Ausgehzeiten für Kinder

Heute Redaktion
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Rauchverbot, Ausgangssperren und gebrannter Alkohol ? das sind die großen Bereiche, auf die man sich einheitlich einigen will.
Rauchverbot, Ausgangssperren und gebrannter Alkohol ? das sind die großen Bereiche, auf die man sich einheitlich einigen will.
Bild: imago stock & people

Die Länder unternehmen am Donnerstag einen neuen Anlauf, um sich auf einen einheitlichen Jugendschutz zu einigen. Das Ausgehverbot könnte zum Streitpunkt werden.

Hochprozentiger Alkohol soll österreichweit erst ab 18 Jahren gekauft werden dürfen, Jugendliche unter 14 Jahren sollen bis 23 Uhr ausgehen dürfen und Rauchen unter 18 soll verboten werden – das sind die Jugendschutzmaßnahmen, die bald im ganzen Land einheitlich gelten sollen.

Am Donnerstag und Freitag treffen sich deshalb in Hall in Tirol die Jugendreferenten der Länder, um die Regeln anzugleichen. Die Maßnahmen, die die Bereiche Rauchen, Ausgehzeiten und gebrannter Alkohol betreffen, beruhen auf einem Vorschlag der Bundesjugendvertretung und sollen wunschgemäß ab 1. Jänner 2019 verbindlich sein.

Auf das Rauchverbot für unter 18-Jährige hatte man sich eigentlich schon im Vorjahr geeinigt. Umgesetzt wurde es allerdings noch nicht, obwohl das bis Mitte 2018 passieren hätte sollen. Nur das Burgenland oder Oberösterreich könnten die Umsetzung noch vor dem Sommer schaffen.

Gebrannten Alkohol dürfen Jugendliche unter 18 Jahren in der Steiermark, in Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg schon jetzt nicht konsumieren. Nur in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland ist gebrannter Alkohol bereits ab 16 Jahren erlaubt. Hier soll es demnach zu einer Verschärfung kommen.

Streitpunkt Ausgehsperre?

Was die Ausgehzeiten betrifft, so würde die "neue Regelung", die vorsieht, dass unter 14-Jährige bis 23 Uhr aus sein dürfen, fünf Bundesländer betreffen. In Oberösterreich, Wien, Niederösterreich, Burgenland und Tirol müssen Jugendliche unter 14 aktuell um 22 Uhr zuhause sein. In Salzburg gilt die gleiche Regelung an Tagen unter der Woche, am Wochenende bzw. an Nächten vor Feiertagen dürfen die Teenies bis 23 Uhr ausbleiben.

Für 14- bis 16-Jährige gelten wiederum je nach Bundesland andere Ausgangssperren. Diese liegen bei 23 Uhr (in der Steiermark und in Salzburg), bei Mitternacht (in Vorarlberg und Oberösterreich) oder 1 Uhr (in den restlichen Ländern).

Grundsätzlich geben sich alle Jugendreferenten der Länder zuversichtlich, sich auf eine einheitliche Regelung zu einigen. Das sei jedenfalls das angestrebte Ziel. Einziger Streitpunkt könnten die Ausgehzeiten werden, da diese für einige Länder eine Lockerung bedeuten würde. Das sei laut dem oberösterreichischen Jugendschutz-Landesrat Elmar Podgorschek (FP) beispielsweise ein falsches Signal: "Ich glaube, dass eine Liberalisierung das falsche Signal wäre."

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