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Jetzt kommt das 40 Euro Basiskonto

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Das Sozialministerium hat am Donnerstag einen Entwurf für ein Gesetz, das einen Rechtsanspruch auf ein Basiskonto garantiert, zur Begutachtung geschickt. Damit wird die Zahlungskontenrichtlinie der EU in Österreich umgesetzt. Jedem Verbraucher, der sich rechtmäßig in der EU aufhält, wird das Recht auf ein Zahlungskonto bei einem österreichischen Kreditinstitut eingeräumt. Überziehungsrahmen gibt es keinen.

Das Sozialministerium hat am Donnerstag einen Entwurf für ein Gesetz, das einen Rechtsanspruch auf ein Basiskonto garantiert, zur Begutachtung geschickt. Damit wird die Zahlungskontenrichtlinie der EU in Österreich umgesetzt. Jedem Verbraucher, der sich rechtmäßig in der EU aufhält, wird das Recht auf ein Zahlungskonto bei einem österreichischen Kreditinstitut eingeräumt. Überziehungsrahmen gibt es keinen.

„Mit dem neuen Basiskonto helfen wir daher nicht nur Personen, die bisher kein Konto hatten. Es ist auch ein Angebot an all jene VerbraucherInnen, die ohnehin keinen Überziehungsrahmen eingeräumt erhalten und die sich mit dem Basiskonto im Durchschnitt die Hälfte ihrer bisherigen Kontokosten ersparen können“, hebt Sozialminister Rudolf Hundstorfer hervor. Das Basiskonto, das ab Mitte September 2016 zur Verfügungs teht, bietet alle Funktionen, außer einen Überziehungsrahmen. 

Vorteil für benachteiligte Gruppen

Damit haben in Zukunft beispielsweise auch Asylwerber, Obdachlose, verschuldete Personen oder Verbraucher aus anderen Mitgliedstaaten der EU, die in Österreich keinen Wohnsitz oder Arbeitsplatz haben, einen gesetzlichen Anspruch auf ein Girokonto. Diesen Personengruppen wurde bisher häufig ein Konto entweder überhaupt verwehrt oder nur zu sehr nachteiligen Bedingungen eingeräumt.

Dadurch konnten die Betroffenen nur sehr eingeschränkt am sozialen und wirtschaftlichen Leben teilnehmen. So setzen beispielsweise Arbeitsverträge, finanzielle Leistungen des Staates, Mietverträge, Verträge über Strom, Wasser und Telefon und der gesamte Bereich des Internethandels im Normalfall ein Bankkonto voraus, über das Überweisungen, Lastschriften oder Kartenzahlungen abgewickelt werden können. Ohne Konto ist ein Zugang zu diesen elementaren Diensten und Leistungen bisher kaum möglich gewesen.

Die Eigenheiten des Kontos:


Bei dem neuen Basiskonto muss das Kreditinstitut dem Kontoinhaber mit Ausnahme eines Überziehungsrahmens alle in der Praxis wesentlichen Zahlungsdienste einschließlich einer Bankomatkarte für eine unbeschränkte Zahl von Zahlungsvorgängen zur Verfügung stellen.
Das dafür pro Jahr insgesamt verrechnete Entgelt darf weder den Betrag von 80 Euro noch die jährlichen Kontokosten übersteigen, die der Verbraucher bei dem für ihn günstigsten der aktuell vom Kreditinstitut angebotenen normalen Zahlungskonten zu zahlen hätte.
Für sozial oder wirtschaftlich besonders schutzbedürftige Verbraucher beträgt die absolute Entgeltobergrenze pro Jahr 40 statt 80 Euro. Welche Verbraucher als besonders schutzbedürftig gelten, hat das Sozialministerium mit Verordnung festzulegen. Gedacht ist beispielsweise an Bezieher einer Mindestpension, einer Mindestsicherung oder einer Notstandshilfe sowie an Asylwerber, Obdachlose oder von einem Privatkonkurs betroffene Personen.


Die Bundesarbeitskammer wird auf einer eigenen Website Infos zu jährlichen Kontokosten bereitstellen, damit Kunden einen Überblick über das für sie passendste und günstigste Kontoprodukt erhalten. Uch Infos zu einfachen Vorgängen, wie Kontowechsel, sollen zur Verfügung stehen.