Österreich

Jetzt Protest gegen Leine und Beißkorb in Lokalen

Heute Redaktion
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Manfred Rieger mit seiner 3-jährigen Bernhardinerhündin Mira (Öst. Jugendchampion).
Manfred Rieger mit seiner 3-jährigen Bernhardinerhündin Mira (Öst. Jugendchampion).
Bild: SWV NÖ

Die Kritik am NÖ Hundehaltegesetz reißt nicht ab: Die Grünen und der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband NÖ wettern nun gegen die Leinen- plus Beißkorbpflicht für Vierbeiner in Gaststätten.

„Viele Hundehalter werden wegen der Beißkorbpflicht für Hunde Gasthäusern fernbleiben. Und die Gastwirte müssen nun auch noch als Hundesherrifs tätig sein", ärgert sich Manfred Rieger, Spartenvorsitzenden des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes Niederösterreich (SWV NÖ) im Tourismus und in der Freizeitwirtschaft.

Auch die nö. Grünen fordern Nachbesserungen. Auf die Partei würden immer mehr Beschwerden einprasseln: „Die Leinen- und Beißkorbpflicht in Gaststätten hat zu fallen", fordert Landessprecherin Helga Krismer. Sie lädt alle Parteien ein, Änderungen des Gesetzes zu erarbeiten. Die Maulkorb- und Leinenpflicht gilt künftig auch an Orten mit Menschenansammlungen, trifft also auch die Gastronomie.

Wie berichtet, tritt das neue Hundehaltegesetz mit Jahresbeginn in Kraft, Suchhunde und andere Vereine hoffen auf über 25.000 Bürgereinsprüche bis 5. Dezember, dann müsste eine Volksabstimmung kommen.

Keine Probleme in der Gastronomie ortet hingegen Wirte-Chef Mario Pulker, ihm seien bislang keine Beschwerden bekannt. Der Initiator und Landesrat Gottfried Waldhäusl (FP) verteidigt die Maulkorb- und Leinenpflicht in Lokalen: Immer wieder habe es Bissverletzungen in Wirtshäusern gegeben ("Heute" berichtete etwa in einem Fall hier). Und: Alle Parteien im Landtag hatten der neuen Hunde-Novelle zugestimmt.

Hundehaltegesetz neu mit Jahresbeginn in Kraft

Das Land NÖ sah sich in punkto Hundehaltegesetz jedenfalls zum Handeln gezwungen. Laut "Kurier" stieg die Zahl der Hundebisse von 3.000 im Jahr 2015 in NÖ auf 3.600 im Jahr 2017 an.

Das neue Hundehaltegesetz wurde Ende Oktober im Landtag beschlossen, ab 2020 müssen Hundebesitzer ihren Lieblingen an öffentlichen Orten Leine und Beißkorb verpassen. Die Leinen- und Beißkorbpflicht gilt auch in öffentlichen Verkehrsmitteln, Kindereinrichtungen und Orten mit größeren Menschenansammlungen – und hier ist auch die Gastronomie betroffen.

Gaststätten seien zwar nur exemplarisch aufgelistet für Menschenansammlungen, aber es verunsichere die Wirte. "Und ein unklares Gesetz ist nicht gut gemacht. Es dürfen auch Abgeordnete aus Fehlern lernen. Schlimm wäre es nur, wenn keine Einsicht vorhanden ist. Ich bin guter Dinge, dass es eine einstimmige Lösung gibt und ich schaue mir die Stellungnahmen sehr genau an", so Helga Krismer von den nö. Grünen.

Ausgenommen von der Leinen- plus Beißkorbpflicht sind Hunde, die vom Besitzer oder in Behältnissen getragen werden – was auf Social-Media-Kanälen zu teils amüsanten Beiträgen führt. So werden Bilder von Hundebesitzern gepostet, die ihre recht größeren Vierbeiner mit beiden Armen aufheben und in eine Tasche packen.

Manfred Rieger vom SWV NÖ führt noch ein weiteres Beispiel an: "Was ist, wenn ein Wirt einem Tier eines Gastes an einem heißen Tag oder, wenn es eine Wanderung oder eine anstrengende Autofahrt hinter sich hat, ein zur Abkühlung benötigtes Wasser gibt? Kann dann der Beißkorb abgenommen werden oder muss der Hund künftig in der Hundeschule lernen, mit Strohhalm zu trinken?"