Österreich

Volksabstimmung zu Hunde-Gesetz gefordert

Heute Redaktion
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Wolfgang Pfitzner, Kommandant der ÖHU-Suchhundestaffel, mit seiner Hündin "Hope".
Wolfgang Pfitzner, Kommandant der ÖHU-Suchhundestaffel, mit seiner Hündin "Hope".
Bild: iStock, ÖHU Suchhundestaffel

Hunde sollen überall, wo Menschen aufeinander treffen können, Beißkorb tragen müssen. Die Suchhundestaffel der Hundesport-Union will eine Volksabstimmung zum umstrittenen Gesetz.

Das neue Hundehaltegesetz, das am 24. Oktober im niederösterreichischen Landtag beschlossen wurde, lässt bei Hundebesitzern, Tierschützern, aber auch Vereinen die Wogen hochgehen.

Überall, wo Menschen sich treffen

Der neuen Regelung nach sollen Hunde – egal welcher Rasse – überall, wo größere Menschenansammlungen möglich sind, Maulkorb und Leine tragen müssen. Das beinhaltet neben Schulen, Kindergärten und Spielplätzen ("Heute" berichtete) auch Einkaufszentren, Freizeitparks sowie Gasthäuser oder Badeanlagen.

Es gibt aber auch eine Ausnahme. Nämlich "Handtaschen-Hunde". Konkret: Wenn die Tiere ständig am Arm oder in einem Behältnis wie einer Tasche getragen werden, wird von der Pflicht abgesehen.

Widerstand regt sich

Im Internet wurde deshalb bereits eine "Hund am Arm Challenge" sowie eine "Hund im Behältnis Challenge" gestartet, bei der Hundebesitzer ihre – zum Teil wirklich großen Vierbeiner – in Taschen tragen. Auch Petitionen wurden bereits gestartet.

Die Suchhundestaffel der Österreichischen Hundesport-Union wirbt nun für eine Volksabstimmung und ruft so viele in NÖ Wahlberechtigten wie möglich dazu auf, aufs Gemeindeamt zu gehen und dort einen entsprechenden Antrag abzugeben.

"Langen bis 5. Dezember 2019 zumindest 25.000 dieser Anträge beim Amt der NÖ Landesregierung ein, muss der Gesetzesbeschluss zwingend einer Volksabstimmung unterzogen werden", erklärt die ÖHU-Suchhundestaffel.

"Die als Argument angeführte, österreichweite Verletzungsstatistik ist angesichts neun unterschiedlicher Landesgesetze für ein einzelnes Bundesland nicht aussagekräftig,...wie viele der darin angeführten Verletzungen hätten durch Einhaltung der bereits bestehenden gesetzlichen Regelungen und durch die in diesem Gesetzesbeschluss zusätzlich getroffenen Maßnahmen verhindert werden können? Keine Aussage darüber - seriöse Auseinandersetzung mit der Thematik sieht anders aus", ärgert sich der Verein um Kommandant Wolfgang Pfitzner.

Auch, dass die Tiere so artgerecht gehalten werden können, zweifelt man aufgrund der "Handtaschen-Regelung" stark an.