Wirtschaft

Jetzt soll es für Shutdown-Betriebe Geld geben

Seit Mitte März kämpfen viele Betriebe coronabedingt ums Überleben. Nun macht das Gesundheitsministerium Hoffnung auf rasche Entschädigungen.

Heute Redaktion
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Das Hotel Sacher sperrt am Freitag nach langer Corona-Pause wieder auf.
Das Hotel Sacher sperrt am Freitag nach langer Corona-Pause wieder auf.
Heute/Clemens Pilz - Symbolbild

Mitte März mussten viele Betriebe aufgrund der Coronakrise und des daher in Kraft tretenden Epidemiegesetzes schließen. Nun können die Betriebe langsam aufatmen: Eine Entschädigung komme nämlich bald, heißt es in der Verordnung zur Verdienstentgangsregelung, welche am 22. Juli in Kraft trat, so das Gesundheitsministerium.

Besonders betroffen von den Schließungen zwischen 10. und 15. März waren Hotels und Seilbahnen im Westen Österreichs. Diese wurden von den jeweiligen Bezirksbehörden auf Grundlage des aus dem Jahre 1950 stammenden Epidemiegesetzes geschlossen. Dieses Gesetz regelt die Frage der Entschädigung im Falle einer solchen Schließung. Es schreibt vor, dass für die Zeit der behördlich angeordneten Schließung ein Ersatz des vollen Verdienstentgangs geleistet wird. Das schnell beschlossene Covid-19-Maßnahmengesetz sieht einen solchen Entschädigungsanspruch allerdings nicht mehr vor.

Eine Entschädigung für den Zeitraum bis Ende März ist möglich für Betriebe, die nach Paragraf 20 des Epidemiegesetzes geschlossen wurden. Medienberichten zufolge seien in Kärnten, Salzburg, Tirol, und Vorarlberg bereits mehr als 20.000 Anträge (inkl. Mehrfachansuchen) gestellt worden.

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