Drei Freunde, 16 und 17 Jahre alt, sind am Samstag nach Tschechien gefahren, um dort mehrere pyrotechnische Gegenstände zu kaufen. Auf dem Heimweg wurden sie in Linz von der Polizei angehalten und kontrolliert.
Dabei haben die Beamten unter anderem auch zwei Sprengsätze der Kategorie F4 entdeckt. Insgesamt wurden rund 950 Gramm sichergestellt. Die drei Jugendlichen aus den Bezirken Steyr-Land und Kirchdorf wurden nach dem Pyrotechnikgesetz angezeigt.
In Österreich werden Feuerwerkskörper nach dem Pyrotechnikgesetz in vier sogenannte F-Kategorien eingeteilt, die sich nach Gefährdungspotenzial und Verwendungszweck unterscheiden. Die niedrigste Stufe, F1, umfasst sehr schwache Artikel wie Wunderkerzen oder Knallerbsen und darf bereits ab 12 Jahren ganzjährig verwendet werden.
F2 ist das klassische Konsumentenfeuerwerk, zu dem Raketen, Böller und Batterien zählen. Es ist ab 16 Jahren erlaubt, darf jedoch grundsätzlich nur außerhalb von Ortsgebieten gezündet werden – innerhalb braucht es eine behördliche Ausnahmegenehmigung.
Deutlich strenger geregelt sind die höheren Kategorien. F3-Feuerwerkskörper haben ein mittleres Gefährdungspotenzial und sind ohne spezielle behördliche Bewilligung und Sachkunde nicht erlaubt. Sie kommen meist bei größeren, geplanten Feuerwerken zum Einsatz und sind für den normalen Privatgebrauch praktisch ausgeschlossen.
Noch eine Stufe darüber liegt F4, das sogenannte Groß- oder Profifeuerwerk. Dazu zählen etwa Kugel- und Zylinderbomben, wie sie bei Stadtfesten oder Großveranstaltungen eingesetzt werden.
F4-Feuerwerk darf in Österreich ausschließlich von ausgebildeten Pyrotechnikern mit entsprechendem Ausweis und behördlicher Genehmigung verwendet werden. Für Privatpersonen ist der Besitz oder Einsatz solcher "Kracher" verboten und kann empfindliche Strafen nach sich ziehen. Grund: Manche der Sprengkörper können tödlich sein, wenn man sie nicht richtig handhabt.
Unabhängig von der Kategorie gilt: Sicherheit hat oberste Priorität – Verstöße gegen das Pyrotechnikgesetz können nicht nur teuer werden, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen haben.