Politik

Jugendliche Straftäter: Sozialplan statt Gefängnis

Heute Redaktion
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Bild: Helmut Graf

Ein Entwurf von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) zum Jugendstrafrecht passiert am Dienstag den Ministerrat. Das Ziel: Die Haft Jugendlicher soll vermieden, und stattdessen einen "Hilfsplan" entworfen werden. Außerdem: Besondere Regelungen für Jugendliche auf junge Erwachsene von 18 bis 21 Jahren auszudehnen.

Ein Entwurf von zum Jugendstrafrecht passiert am Dienstag den Ministerrat. Das Ziel: Die Haft Jugendlicher soll vermieden, und stattdessen einen "Hilfsplan" entworfen werden. Außerdem: Besondere Regelungen für Jugendliche auf junge Erwachsene von 18 bis 21 Jahren auszudehnen.

Man wolle alternative Methoden finden, um "Jugendliche wieder auf einen vernünftigen Weg zu bringen", so Brandstetter.

Eine Maßnahme ist die "Sozialnetz-Konferenz": Angehörige, Lehrer und Experten erstellen einen Hilfsplan für Betroffene. Eine andere Methode sind betreute Wohngemeinschaften. Eine U-Haft braucht künftig eine eigene Begründung. Die Regeln sollen für junge Erwachsene bis 21 gelten.

Im Vorfeld hatten Niederösterreich, Vorarlberg und Salzburg Mehrkosten befürchtet. Auch das Finanzministerium und der Rechnungshof schauten auf die Kosten. 860.000 Euro sind laut Ministerium aufzuwenden, aber auch Einsparungen – durch weniger Haft – zu erwarten. Das scheint dem Finanzministerium als „zu gering angesetzt“ – ist doch auch vorgesehen, dass der Bund vermehrt Kosten für betreutes Wohnen (statt Haft) übernimmt und die Jugendgerichtshilfe forciert wird.

Die Arbeiterkammer hatte im Vorfeld die Reform zum Anlass genommen, auf Wiedereinführung des Wiener Jugendgerichtshofes zu drängen. Dieser war 2003 von Justizminister Dieter Böhmdorfer (FPÖ) geschlossen worden. Schon 2001 war unter Schwarz-Blau die Geltung des Jugendstrafrechts – mit ein paar flankierenden Maßnahmen für junge Erwachsene – von 19 auf 18 Jahre verkürzt worden. Mit der Reform nimmt das Justizministerium einen Teil dieser Einschränkungen zurück.