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Jugendstrafvollzug: Jede U-Haft einzeln geprüft

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Am Dienstag hat die von Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) eingerichtete Task Force "Jugend U-Haft" zum ersten Mal getagt. Der erste Beschluss: Bei jedem U-Haft-Fall werde nun einzeln geprüft, warum eine Unterbringung in betreuten Einrichtungen nicht möglich sei, so Task-Force-Leiter Michael Schwanda nach der Sitzung.

Am Dienstag hat die von Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) eingerichtete Task Force "Jugend U-Haft" zum ersten Mal getagt. Der erste Beschluss: Bei jedem U-Haft-Fall werde nun einzeln geprüft, warum eine Unterbringung in betreuten Einrichtungen nicht möglich sei, so Task-Force-Leiter Michael Schwanda nach der Sitzung.

Beim ersten Treffen wurde beschlossen, bis Ende Juli von der Vollzugsdirektion, dem Verein Neustart und der Richterschaft österreichweit erheben zu lassen, aus welchen Gründen die derzeit in U-Haft befindlichen Jugendlichen noch einsitzen.

Im Idealfall sollen in Zukunft möglichst viele der jugendlichen Straftäter bis zu ihrer Hauptverhandlung außerhalb von Gefängnismauern untergebracht werden, wie Schwanda bekräftigte. Einerseits seien in diesem Zusammenhang organisatorische und verwaltungstechnische Belange, andererseits Kostenfragen zu klären.

Schnellere Abläufe bei psychischen Gutachten

Die Expertengruppe wurde als Reaktion auf die einberufen und soll in den nächsten drei Monaten Alternativen zur U-Haft für unter 18-Jährige entwickeln. Zusätzlich möchte die Task Force für raschere Abläufe bei psychischen Gutachten von Verdächtigen sorgen. Sollte es Zweifel an der Straffähigkeit von Beschuldigten geben, sollen diese die Behörden schneller erreichen.

Zahlreiche Experten

Neben teilweise ranghohen Vertretern aus der Justiz nahmen am Treffen auch der Wiener Polizeipräsident Gerhard Pürstl, die Wiener Kinder- und Jugendanwältin Monika Pinterits und die Leiterin der Wiener Jugendgerichtshilfe, Christa Wagner-Hütter, sowie Vertreter der MA 11 und des Vereins Neustart teil.

Zum nächsten Termin wird auch der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (OERAK) beigezogen, der sich am Montag darüber beklagt hatte, bei der Bildung der Task Force nicht berücksichtigt worden zu sein.