Politik

Jugendvertrauensräte werden nicht abgeschafft

Die Arbeitnehmervertretung speziell für Jugendliche wird weiterbestehen, das Wahlalter bei Betriebsratswahlen dennoch von 18 auf 16 Jahre gesenkt.

Heute Redaktion
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Unter 18-jährige Mitarbeiter können sich auch in Zukunft an Jugendvertrauensräte wenden. Ab 16 darf der Betriebsrat gewählt werden.
Unter 18-jährige Mitarbeiter können sich auch in Zukunft an Jugendvertrauensräte wenden. Ab 16 darf der Betriebsrat gewählt werden.
Bild: imago stock & people

Die im türkis-blauen Regierungsprogramm vorgesehene Abschaffung der Jugendvertrauensräte ist geplatzt: Man habe sich "nun mit dem Koalitionspartner auf das Weiterbestehen verständigen können", sagte ÖVP-Klubobmann August Wöginger der APA.

Ursprünglich war geplant, das aktive Wahlalter bei Betriebsratswahlen von 18 auf 16 Jahre zu senken und im Gegenzug die Jugendvertrauensräte als Ansprechpartner für unter-18-Jährige abzuschaffen. Nach Kritik aus der Gewerkschaft werden die Arbeitnehmervertreter für Jugendliche bestehen bleiben. Das Wahlalter wird trotzdem abgesenkt.

Interessensvertretung der jugendlichen Arbeitnehmer

Thomas Rack, Bundesvorsitzender der FCG Jugend, zeigt sich erfreut über den Entscheid: „Die Bundesregierung hat die bestmögliche Entscheidung getroffen und im Interesse der jugendlichen Arbeitnehmer/innen gehandelt, das gilt sowohl für die Beibehaltung des Jugendvertrauensrates, als auch für die Senkung des Wahlalters bei Betriebsratswahlen."

Der Jugendvertrauensrat vermittelt zwischen jugendlichen Arbeitnehmern und der Betriebsleitung. Wenn ein Betrieb mindestens fünf Personen beschäftigt, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist ein Jugendvertrauensrat zu wählen. (cty)