Politik

Junge Mutter erhält kein Kinderbetreuungsgeld

Heute Redaktion
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Eine 23-jährige Österreicherin mit einem Baby erhält kein Kinderbetreuungsgeld und keine Krankenversicherung! Österreich sieht Slowenien in der Pflicht, da dort der Kindsvater lebt.

Als Maria B. (Name geändert) nach dem Mutterschutz am 11. April bei der Wiener Gebietskrankenkasse ihren Antrag auf Kinderbetreuungsgeld stellte, „hat es mir den Boden unter den Füßen weggerissen", so die 23-Jährige zu „Heute": „Sie haben mir gesagt, ich habe keinen Anspruch." Slowenien sei zuständig, „und ich muss persönlich nach Laibach fahren, dort einen Antrag stellen." Als B. meinte, sie könne nicht slowenisch, wurde ihr geraten, einen Dolmetscher mitzunehmen.

Maria B. ist Österreicherin wie auch ihr Baby (6 Monate), beide haben immer im Land gelebt. Ein einziger Umstand ließ sie nach dem ordentlichen Wochengeldbezug in diese finanziell prekäre Situation geraten: Der Kindsvater, mit dem B. nie in einer Beziehung lebte, wohnt in Slowenien. Die Republik interpretierte im Fall B. das EU-Recht (siehe Infokasten) im Sinne einer Zuständigkeit von Slowenien. Und: Die Krankenkasse sprang nicht nach Ablauf von zwei Monaten mit Zahlungen ein, obwohl das rechtlich vorgesehen ist, wenn der Träger des anderen EU-Landes nicht reagiert.

Denn auch in Laibach (Slowenien) erhielt B. keine Unterstützung: „Als ich dort ankam, wurde ich am Amt gefragt: ,Was machen Sie hier? Da ist doch Österreich zuständig.'" Die alleinerziehende Mutter reiste frustriert zurück nach Wien. Seither ist ihr Antrag „in Bearbeitung" – „niemand sagt mir, wie es weitergehen wird", so B. im "Heute"-Gespräch. Die slowenische Behörde urgiere von der WGKK nach wie vor Dokumente, belegen B.s Mails, so lange die nicht da wären, könne man ihrerseits nichts unternehmen.

Lücke im EU-Recht lässt Sozialfall zu
Menschen, deren Ex-Partner in anderen EU-Ländern leben, können in die Situation von Maria B. geraten. Denn die EU-Verordnung Nr. 883/2004, die Zuständigkeiten der Mitgliedsstaaten zur Auszahlung von Familienleistungen regelt, lässt Interpretationsmöglichkeiten zu. Die Republik Österreich sieht im Fall B. Slowenien in der Pflicht.

„Es kann doch nicht sein, dass die Republik zwei ihrer Staatsbürger im Regen stehen lässt", ist die Grüne Sozialsprecherin Judith Schwentner entsetzt. Sie fordert das zuständige Familienministerium von Sophie Karmasin (VP) und die Wiener Gebietskrankenkasse auf, „diesen Fall im Sinne ihrer Bürger zu lösen."

B. hätte Anspruch auf 600 Euro Kinderbetreuungsgeld im Monat. Sie überlebt in Wien derzeit mit rund 170 Euro Familienbeihilfe nur, „weil mir meine Mutter hilft". Verschlimmert hat sich ihre Situation, als sie im Rahmen einer akuten Behandlung beim Zahnarzt erfuhr, dass sie auch aus der Krankenversicherung geflogen war! (uha)

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