Ein junger Führerscheinneuling wollte sich zwei Nachschulungen nach Tempoverstößen sparen – und landete damit vor dem Landesverwaltungsgericht. Doch seine Argumentation zog nicht.
Der 18-Jährige war auf der A14 unterwegs und überschritt zunächst die erlaubten 130 km/h. Nur vier Minuten später fuhr er bei der Abfahrt Dornbirn Nord statt der erlaubten 70 km/h 114 km/h. Als Strafe habe er zwei Nachschulungen besuchen müssen – eine für jede Verfehlung. Für den Teenager nicht nachvollziehbar, wie der ORF berichtet.
Er war sich sicher: Es handelte sich um "ein einheitliches Verkehrsgeschehen" – er meinte, eine Nachschulung müsse reichen.
Das Gericht sah das anders: Zwei Verstöße – zwei Strafen. Jeder Temposünder muss gesondert zur Nachschulung. Die Beschwerde des Junglenkers wurde abgewiesen, die beiden Kurse bleiben bestehen.