Innerhalb von vier Minuten

Junglenker rast mehrmals – Gericht will zwei Schulungen

Ein junger Führerscheinneuling raste zweimal über die erlaubte Geschwindigkeit – nur vier Minuten Abstand, trotzdem zwei Nachschulungen angeordnet.
Österreich Heute
29.03.2026, 15:48
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Ein junger Führerscheinneuling wollte sich zwei Nachschulungen nach Tempoverstößen sparen – und landete damit vor dem Landesverwaltungsgericht. Doch seine Argumentation zog nicht.

Gleich zwei Übertretungen

Der 18-Jährige war auf der A14 unterwegs und überschritt zunächst die erlaubten 130 km/h. Nur vier Minuten später fuhr er bei der Abfahrt Dornbirn Nord statt der erlaubten 70 km/h 114 km/h. Als Strafe habe er zwei Nachschulungen besuchen müssen – eine für jede Verfehlung. Für den Teenager nicht nachvollziehbar, wie der ORF berichtet.

Er war sich sicher: Es handelte sich um "ein einheitliches Verkehrsgeschehen"  – er meinte, eine Nachschulung müsse reichen.

Gericht pocht auf Nachschulungen

Das Gericht sah das anders: Zwei Verstöße – zwei Strafen. Jeder Temposünder muss gesondert zur Nachschulung. Die Beschwerde des Junglenkers wurde abgewiesen, die beiden Kurse bleiben bestehen.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 29.03.2026, 15:51, 29.03.2026, 15:48
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