Coronavirus

Juristin erklärt, wann Chef Impfnachweis verlangen darf

Können Unternehmen einen Impfnachweis von ihren Arbeitnehmern verlangen? Juristin Katharina Körber-Riesak klärt auf.

Roman Palman
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Zuletzt wurde in Österreich die Kritik immer lauter, weil die Corona-Impfungen nur zäh vorangingen.
Zuletzt wurde in Österreich die Kritik immer lauter, weil die Corona-Impfungen nur zäh vorangingen.
HANS PUNZ / APA / picturedesk.com

Der Nationalrat hat bei seiner Sondersitzung am Donnerstag eine neue Teststrategie auf Schiene gebracht. Heute soll diese beschlossen werden. Erstmals werden auf Betreiben der SPÖ auch die "Wohnzimmer-Tests" arbeitsrechtlich abgesichert und im Epidemiegesetz verankert. Bisher wird deren Potenzial allerdings viel zu wenig ausgeschöpft, wie das "Ö1 Morgenjournal" berichtet.

Nasenbohrer

Bildungsminister Heinz Faßmann ist bereits vorgeprescht und hat 5 Millionen der sogenannten "Nasenbohrer-Tests" für die Schulen geordert. Anstatt hinten im Nasen-Rachen-Raum wird dabei ein Abstrich im unteren Nasenbereich – also viel weiter vorne – gemacht. Das soll schmerzfrei und ohne medizinisches Personal möglich sein, verspricht die Anleitung zu den von Faßmann bestellten Tests. Dabei handelt es sich aber um einen ganz normalen Schnelltest, wie sie schon bisher auf dem Markt waren.

Dass das auch wirklich klappt, konnte die AGES zusammen mit der Klinik Favoriten bei den Massentests in Wien feststellen. Auch in Deutschland kamen die Charité Berlin und ein Team um den bekannten Virologen Christian Drosten zu dem selben Schluss. Bei unseren Nachbarn ist das Selbsttesten immerhin schon seit November zulässig.

"Hätten früher draufkommen sollen"

AGES-Chef und Infektiologe Franz Allerberger erklärte das so: "Die Antigenteste gehen alle für das. Das ist nicht das spezielle Produkt. Es ist das erste, das das wirklich in der Produktinformation drinnen hat, aber der Clou ist: Wir hätten früher draufkommen sollen. Ja, es funktioniert auch vorne."

Großes ABER: Für die kommenden "Eintrittstests" nach dem Lockdown sind die Nasenbohrer-Tests nicht vorgesehen, heißt es laut "Ö1 Morgenjournal" aus dem Gesundheitsministerium von Rudolf Anschober (Grüne). Diese würden nicht den gesetzlich geforderten Nachweis erbringen. 

Durch den Vorstoß der SPÖ sind die Selbsttests nun arbeitsrechtlich verankert. Dabei geht es vor allem um die Absicherung der Arbeitnehmer und -geber nach einem positivem Ergebnis und folgender Heimquarantäne. Für die Betriebe steht hier nämlich viel Geld in Form der Entgeltfortzahlung und des Kostenersatzes auf dem Spiel. 

Unternehmen fallen um Geld um

Dabei gibt es aber immer noch massive Probleme, wie Juristin Katharina Körber-Riesak im Ö1-Gespräch erklärt. Geld vom Staat gibt es nämlich nur, wenn der Arbeitgeber den behördlichen Bescheid über die Absonderung in Folge eines positiven Coronatests innerhalb von sechs Wochen nach Ende der Quarantäne vorlegen kann. 

In ihrem Umfeld zeige sich aber, dass diese Bescheide entweder nicht ausgestellt würden, oder erst mit großer Verspätung eintrudeln: "Wenn man Pech hat, kommt der dann so spät, dass man diesen Entgeltrefundierungsanspruch nicht mehr geltend machen kann", beklagt die Rechtsanwältin. "Das läuft nicht so gut aus meiner Wahrnehmung."

Verwirrung um Überprüfung

Auch bei der Kontrolle dieser Selbsttests gibt es noch viele Unklarheiten, die auch das am Donnerstag beschlossene Gesetz noch nicht bereinigen kann. Körber-Riesak: "Ich stelle es mir etwas schwierig vor." Im Gesetz stehe jetzt: Dass Mitarbeiter ihren Testnachweis [das Plastik-Kit, Anm.] im Betrieb mit sich führen müssten und der Betriebsinhaber sowohl den Testnachweis einsehen als auch deren Identität feststellen könne. "Aber er darf das nirgendwo speichern", so die Juristin weiter. Darin liegt die Crux: "Da stelle ich mir dann schon die Frage, wie das behördlich überprüft werden soll."

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    Streitfrage: Impfung

    In den nächsten Monaten immer mehr zur Streitfrage dürfte der Impfstatus werden. Ob es einen Unterschied macht oder überhaupt geben kann, ob eine Person geimpft ist oder nicht, ist von den derzeitigen Regelungen nicht abgedeckt. Und was tun, wenn jemand nicht geimpft werden will?

    Dürfen Unternehmer Impfnachweis verlangen?

    Besonders da kann es zu Konflikten in der Arbeitswelt kommen. Auch hierzu gibt Körber-Riesak, die bereits einige Gutachten zu dem Thema durchgewälzt hat, eine Einschätzung ab: "Aus unserer Sicht ist es so, dass dort wo sich ein engerer Körperkontakt nicht vermeiden lässt und dort wo es durch andere Schutzmaßnahmen nicht die selbe Schutzwirkung gibt – und vorausgesetzt, dass die Impfung auch vor Übertragung schützt – der Arbeitgeber durchaus hier den Nachweis eines Impfstatus oder alternativ eines Immunitätsstatus verlangen darf."

    Die Interessabwägung tendiere in einer solch "dramatischen Pandemie" müsse man in Abwägung der beiden Grundrechte – das Recht der Unternehmer, über den Betrieb zu verfügen und der Arbeitnehmer das Recht auf körperliche Unversehrtheit – eher in Richtung des Impfinteresses, so die Arbeitsrechtlerin. Nachsatz: "Das kann in einem Jahr ganz anders ausgehen, wenn wir das hoffentlich hinter uns haben".

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