Politik

Justizministerin will Fußfessel auf 2 Jahre ausweiten

Justizministerin Zadic will die Fußfessel auf bis zu zwei Jahre ausweiten. Das "Anti-Terror-Paket" ist noch nicht vollständig geschnürt.

Jochen Dobnik
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Justizministerin Zadic will den elektronisch überwachten Hausarrest mittels Fußfessel auf bis zu zwei Jahre ausweiten.
Justizministerin Zadic will den elektronisch überwachten Hausarrest mittels Fußfessel auf bis zu zwei Jahre ausweiten.
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Justizministerin Alma Zadic hat heute weitere Schritte zur Reform des Strafvollzugs vorgestellt. Wie bereits im Dezember angekündigt, ist dabei eine Ausweitung des elektronisch überwachten Hausarrests mittels Fußfessel auf bis zu zwei Jahre geplant. Noch "vor dem Sommer" soll der Entwurf in Begutachtung gehen.

Die Vorteile der Fußfessel

Die Fußfessel, die einerseits Platz schafft in den überfüllten Haftanstalten und andererseits den Freiheitsentzug ohne Verlust des Arbeitsplatzes und soziale Stigmatisierung bei nicht gefährlichen Straftätern möglich macht, sorge sowohl für weniger Rückfälle, als auch für weniger Kosten.

Derzeit befinden sich 366 Personen im elektronisch überwachten Hausarrest, davon drei Untersuchungshäftlinge. Auf diese Weise hätte man seit 2001 etwa 16 Millionen Euro eingespart.

Darüber hinaus will Zadic die "Nachbetreuung" und effektive Resozialisierungsmaßnahmen ausweiten. Ihr Ziel: Ein "moderner, humanen Strafvollzug" und weniger Rückfalltäter. 

Anti-Terror-Verhandlungen mit der ÖVP

Beim "Anti-Terror-Paket", das ÖVP und Grüne nach dem Terroranschlag vom 2. November in Wien vorgelegt haben, ist Zadic nach eigenen Angaben in der Endabstimmung mit der ÖVP. Umstritten ist vor allem eine Strafbestimmung gegen "religiös motivierte extremistische Verbindungen". Die Untersuchungskommission zum Attentat bewertete diesen Plan als unnötig.

Zadic versicherte, die umstrittene Einschränkung von Hausdurchsuchungen bei Behörden wenn nötig zu entschärfen: "Eine Einschränkung von Korruptionsermittlungen wird es mit mir nicht geben", stellte die Ministerin abschließend fest. 

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